1925-1929 | Jurastudium in München |
1932 | große juristische Staatsprüfung |
1932-1934 | Rechtsanwalt in Regensburg |
1930 | BVP |
1933 | kurzfristig BVP-Stadtrat in Regensburg |
1934-1938 | Staatsanwalt in Kaiserslautern |
1938 | Amtsgerichtsrat in Aschaffenburg |
1939-1945 | Kriegsdienst |
1946 | Mitgründer der CSU in Aschaffenburg |
1946-1952 | dort Stadtrechtsrat |
Wahl zum Landrat des Landkreises Aschaffenburg, vom bayerischen Innenministerium wegen formaler politischer Belastung (NSDAP-Mitglied mit Wirkung vom 01.03.1939) nicht bestätigt | |
1950 | erfolglose Kandidatur für den Bayerischen Landtag |
1952 | Oberbürgermeister-Kandidatur in Aschaffenburg, danach Stadtrat und 2. Bürgermeister |
1955-1956 | CSU-Kreisvorsitzender |
1956 | erfolglose Oberbürgermeister-Kandidatur in Würzburg |
1963-1979 | Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands (seit 1968 Präsidium) |
1957-1991 | Mitglied des CSU-Landesvorstands |
1954-1978 | Mitglied des Bayerischen Landtags |
1957-1958 | Staatssekretär im Justizministerium |
1958-1962 | Staatsminister des Innern |
1962-1978 | Bayerischer Ministerpräsident |
1979-1984 | Mitglied des Europäischen Parlaments |
Der politische Beginn Goppels nach 1945 war zunächst von Rückschlägen gekennzeichnet. 1954 gelangte er im zweiten Anlauf in den Landtag. Ministerpräsident Hanns Seidel holte ihn 1957 in sein Kabinett; 1958 machte er ihn zum Innenminister. Die Wahl zum Ministerpräsidenten gelang ihm als Kompromisskandidat zwischen dem liberalen (Rudolf Eberhard) und dem konservativen (Alois Hundhammer) CSU-Flügel. Goppel bildete zunächst eine Regierung aus CSU und BP; ab 1966 regierte er ohne Koalitionspartner. Die Leistung Goppels als Ministerpräsident bestand darin, dass sich der dynamische Wandel Bayerns vom Agrar- zum Industriestaat in den 16 Jahren seiner Regierung ohne gesellschaftliche Brüche vollzog. Dazu trug der Regierungschef durch seinen traditionellen Repräsentationsstil („Landesvater") wesentlich bei. Die von ihm geführten Kabinette zeichneten sich durch eigenständige Persönlichkeiten aus, denen der Ministerpräsident Raum zu eigener Profilierung ließ (Eberhard, Otto Schedl, Anton Jaumann, Ludwig Huber, Hans Maier, Bruno Merk). Politische Akzente setzte der am Primat der Landespolitik orientierte Goppel bei der Regierungsbildung 1962 durch ein neues Staatsministerium für Bundesangelegenheiten (Franz Heubl) und 1970 durch die Errichtung des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Max Streibl). Die von Innenminister Merk gegen erhebliche Widerstände durchgesetzte Gebietsreform besaß seine Rückendeckung. Das unter Goppel verabschiedete Mittelstandsförderungsgesetz (1974) sowie das Denkmalschutzgesetz (1973) hatten Vorbildcharakter für andere Länder. Im Bund-Länder-Verhältnis stand Goppel als föderalistischer Mahner in der Kontinuität seiner Vorgänger, jedoch blieb dieser Politik ihr früherer Erfolg versagt. Tiefpunkt in dieser Hinsicht war die von Goppel kritisierte, von Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß federführend gestaltete große Finanzreform (1969). Zur Normenkontrollklage Bayerns gegen den Grundlagenvertrag mit der DDR vor dem Bundesverfassungsgericht (1973) fand sich Goppel nur zögernd auf Druck von Strauß bereit. Der Kontrast zum polarisierenden CSU-Landesvorsitzenden Strauß, der Goppels Konsensorientierung noch betonte, war jedoch auch für seine Wahlerfolge als Ministerpräsident mitverantwortlich. Seit 1966 erreichte er stets absolute Mehrheiten für die CSU, bei der Landtagswahl 1974 62,1%. Die von ihm mit gegründete Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer (Arge Alp 1972) entsprach der Übertragung föderalistischer Vorstellungen auf die europäische Ebene. Die Ambitionen von Strauß auf das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten nach der von der Union verlorenen Bundestagswahl 1976 führten zwar zu einer Kabinettsumbildung. Goppel - der in Bayern Zustimmung weit über die eigene Partei hinaus genoss - blieb jedoch bis zum Ablauf der Legislaturperiode (1978) im Amt.