Roman Herzog

* geboren 05.04.1934 in Landshut
† gestorben 10.01.2017 in Bad Mergenthein
ordentlicher Professor Dr. jur., ev.


Jurist, Minister, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Bundespräsident

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Übersicht

1953-1957 Jurastudium an der Universität München
1958-1964 Wissenschaftlicher Assistent ebd.
1964-1966 Privatdozent ebd.
1966-1969 Professor für Staatsrecht und Politik an der Freien Universität Berlin
1969-1973 Professor für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
1971-1980 Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD
1972-1991 Ordentliches Mitglied der Synode der EKD
1973-1978 Bevollmächtigter (Staatssekretär) des Landes Rheinland-Pfalz am Sitz der Bundesregierung
1978-1980 Minister für Kultus und Sport des Landes Baden-Württemberg
1978-1983 Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU
1980-1983 Mitglied des Landtags und Innenminister von Baden-Württemberg
1983-1987 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
1987-1994 Präsident des Bundesverfassungsgerichts
1994-1999 Bundespräsident
1999-2000 Leiter des ersten europäischen Konvents zur Ausarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
2000 Vorsitzender und Mitglied des Kuratoriums der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
2000 Leiter des Konvents zur Erarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
2002 Ehrenvorsitzender des Roman Herzog Instituts
2003 Vorsitzender der CDU-Kommission "Soziale Sicherheit"
2003 Vorsitzender des "Konvents für Deutschland e.V."

„In einer Demokratie wird niemandem vorgeschrieben, was er glauben soll und an welche moralischen Werte er sich halten soll. Das ist das eine. Aber ein demokratischer Rechtsstaat kommt ohne einen gemeinsamen Schatz von Grundüberzeugungen und Grundwerten nicht aus. Das ist das andere. In unserer Gesellschaft ist der einzelne Mensch frei, sich im Rahmen der Gesetze für oder gegen bestimmte Wertvorstellungen zu entscheiden. Aber die Demokratie braucht trotzdem mehr als nur das Bißchen staatlich verordneter und garantierter Regeln, die ein sinnvolles Zusammenleben möglich machen.“

(Roman Herzog 1997)

Jugend- und Studienzeit

Roman Herzog wird am 5. April 1934 in Landshut geboren und wächst in einem kleinbürgerlichen Elternhaus auf. Der Vater ist kaufmännischer Angestellter und autodidaktischer Regionalhistoriker und wird später Direktor des Staatsarchivs von Landshut. Das Elternhaus zeigt ihm die religiöse Toleranz und den sozialen Aufstieg durch Bildung. Die Familie bleibt während des Zweiten Weltkrieges und in der Nachkriegszeit von Nöten verschont. In Landshut besucht er das humanistische Hans-Carossa-Gymnasium und schließt seine Schulzeit als Klassenbester mit dem Abitur 1953 ab. Nach seinem Abitur geht er an die Universität München, um dort Rechtswissenschaft zu studieren. In sehr schneller Zeit beendet er nach nur sieben Semestern 1957 das Jurastudium und möchte die Hochschullaufbahn einschlagen. Während der Referendariatsausbildung 1958 wird er Assistent und Doktorand beim Verfassungsrechtler Theodor Maunz. Bei ihm promoviert Herzog 1958 mit der Arbeit „Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention". 1961 folgt das zweite juristische Staatsexamen und schon 1964 habilitiert er bei Maunz über „Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht". 1965 wird er Privatdozent und bekommt in kürzester Zeit den Ruf an die Freie Universität Berlin auf den Lehrstuhl für Staatsrecht und Politik. Schon vier Jahre später, 1969, geht Herzog als Professor für Staatslehre an die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Dieser Wechsel erweist sich als entscheidend für den Übergang von der Hochschul- zur politischen Karriere. Im Jahre 1958 heiratet er Christiane Krauß, seine Schülerbekanntschaft und Jugendliebe, und gründet mit ihr eine Familie. Sie bekommen die beiden Söhne Markus und Hans-Georg.

Ämter und politische Karriere in Bonn und Stuttgart

Im Jahr 1969 lernte Herzog den jungen Politiker Helmut Kohl kennen und trat 1970 in die CDU ein. Als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz berief Kohl ihn zum Nachfolger von Alois Mertes im Amt des Staatssekretärs und Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn. Er nutzte die Chance, um ein Netzwerk zu bilden und fiel im politischen Bonn durch seine Diskutierfreude besonders auf. Auch unter dem neuen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel blieb er von 1976 bis 1978 auf seinem Posten in Bonn.

Als gläubiger Christ war Herzog von 1971 bis 1980 Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD und seit 1972 ordentliches Mitglied der Synode der EKD.

Der damalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, wurde auf den „politischen Professor“ und Staatssekretär aus dem Nachbarland aufmerksam und holte ihn 1978 als Minister für Kultus und Sport nach Stuttgart. Sein Vorgänger in diesem Amt war Wilhelm Hahn. 1980 schrieb Herzog anonym an einem Stuttgarter Gymnasium die lateinische Abiturarbeit aus Seneca mit, was ihm mit Bravour gelang. Ziel der Aktion war, auf die Bedeutung der alten Sprachen hinzuweisen und das nachlassende Interesse am Fach Latein wieder zu beleben.

Lothar Späth, der Nachfolger Filbingers als Ministerpräsident von Baden-Württemberg, beließ ihn in seinem Amt. Nachdem Herzog bei der Landtagswahl am 16. März 1980 den Wahlkreis Göppingen gewonnen hatte, übernahm er im neuen Kabinett das Innenministerium. Als Innenminister profilierte er sich rasch durch sein Streben nach „klaren Linien“ in der Sicherheits- und Rechtsstaatspolitik. Aufsehen erregten die von ihm vorgeschlagenen „Gebühren“ für die Teilnehmer an nicht genehmigten Demonstrationen, die tatsächlich als Erstattung für die entstandenen Polizeikosten gedacht waren sowie die Ausrüstung der baden-württembergischen Polizei mit Gummiwuchtgeschossen und CS-Reizgas, das er zuvor mit zwei Beamten im Selbstversuch getestet hatte.

Während seiner Zeit als Landesminister war Herzog, in der Nachfolge Gerhard Schröders, von 1978 bis 1983 Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU/CSU.

Bundesverfassungsrichter​​​​​​​

Am 20. Dezember 1983 trat der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ernst Benda, in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde der bisherige Vizepräsident Wolfgang Zeidler. Zum neuen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats wurde Roman Herzog ernannt. Vor seiner offiziellen Ernennung legte er sein Landtagsmandat und sein Ministeramt nieder.

Unter Herzogs Vorsitz verkündete der Erste Senat des BVerfG am 14. Mai 1985 mit dem so genannten Brokdorf-Urteil eine Grundsatzentscheidung zum Versammlungsrecht. Der Senat hob damit das Verbot einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf mit der Begründung auf, „der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit“ sei auch dann zu erhalten, „wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“. Darüber hinaus dürfe die Verletzung der Anmeldepflicht nach dem Versammlungsgesetz nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot“ einer Versammlung führen. Das Recht des Bürgers, so die Begründung der Verfassungsrichter „durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Willensbildungsprozeß teilzunehmen“, gehöre, ebenso wie die Freiheit der Meinung, „zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“.

Im Jahr 1987 folgte Herzog Zeidler im Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Geprägt wurde seines Amtszeit in besonderem Maße durch Themen, die durch die Deutsche Einheit eine Angelegenheit des Obersten Gerichts wurde. So bestätigte Herzog etwa im Verlauf der Auseinandersetzung um die Anerkennung der polnischen Westgrenze die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, eine Wiedervereinigung sich aber nicht zwingend auf die Grenzen vom 31. Dezember 1937 beziehen müsse. Seine Meinung, dass nur in einem Friedensvertrag für ganz Deutschland die Grenzen endgültig festgelegt werden könnten, rief große Kritik bei Teilen von FDP und SPD hervor.

Angesichts der Diskussionen um den Einigungsvertrag und die Änderungen des Grundgesetzes im Zuge der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands schloss Herzog eine totale Revision des Grundgesetzes aus, er meinte jedoch, eine „Generalüberholung“ sei für ihn diskutierbar. 1993 forderte er dann in diesem Sinne mehr Kompetenzen für die Bundesländer, einen Umbau der Finanzverfassung sowie die Aufnahme von Volksabstimmungen ins Grundgesetz. Auch die Diskussionen und Änderungen des Asyl- und Einwanderungsgesetzes sowie die Rentenregelung für „Trümmerfrauen“ fielen in seine Amtszeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Urteil zur Bodenreform vom 23. April 1991 schließlich bestätigte das oberste deutsche Gericht die Unumkehrbarkeit der Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949. Auch dieses Urteil stieß auf große Kritik, wurde dann aber durch ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 9. Mai 1996 bekräftigt.

In der Diskussion zum Wahlverhalten von Richtern für das Bundesverfassungsgericht beklagte Herzog öffentlich „die Formalie des Parteibuchs“ ebenso wie die Verlagerung strittiger politischer Themen, wie z.B. um die Bundeswehrbeteiligung bei sogenannten Out-of-Area-Einsätzen der NATO, oder über die Maastricht-Verträge zur Gründung der Europäischen Union, von Bonn nach Karlsruhe.

Roman Herzog ließ nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten sein Amt als Richter zunächst ruhen. Am 30. Juni entließ Bundespräsident Richard von Weizsäcker Herzog in seiner letzten Amtshandlung als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Seine Nachfolge trat am 14. September 1994 Jutta Limbach an.

Bundespräsident

Am 23. Mai 1994 wurde Herzog im dritten Wahlgang von der Bundesversammlung mit relativer Mehrheit und den Stimmen von CDU/CSU und FDP zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. An die Spitze des Bundespräsidialamtes berief er Wilhelm Staudacher. Beide kannten sich aus dem Evangelischen Arbeitskreis, dessen Geschäftsführer Staudacher von 1979 bis 1983 war.

Ein Schwerpunkt seiner Amtszeit war das Zusammenwachsen von Ost und West. Hierzu hielt Herzog eine Reihe von Grundsatzreden und er absolvierte zahlreiche Besuche in den neuen Ländern. Als weiterer Beitrag des Bundespräsidenten zur „inneren Einheit“ war die Fernsehsendung „Bei Herzog im Bellevue“ gedacht, bei denen er Bürgerrechtlern begegnete und Gespräche zwischen Ost- und Westdeutschen moderierte.

Die Nutzung der modernen Medien mit dem Ziel, gesellschaftliche Debatten anzustoßen und die politische Tagesordnung zu bestimmen, war ein Spezifikum der Präsidentschaft Herzogs. Auch die berühmt gewordene „Berliner Rede“ Herzogs, die er am 26. April 1997 im neuen Hotel Adlon hielt, rief vor allem deshalb ein so großes Echo hervor, weil sie in besonderem Maße medial vorbereitet und verbreitet wurde. Im Mittelpunkt der Rede stand ein Leitmotive von Herzogs Präsidentschaft: Die Forderung an die Bürger, sich auf eine Erneuerung von Staat und Gesellschaft einzulassen und erforderliche Reformen in Gang zu besetzen. „Ein Ruck“ müsse durch Deutschland gehen, propagierte Herzog und rief die Deutschen zu größerer Bereitschaft zu individuellen Verhaltensänderungen, zur Übernahme von mehr Eigenverantwortung und zur Risikobereitschaft auf.

In weiteren Reden mahnte Herzog, die Missstände in Staat und Gesellschaft deutlich zu benennen und aus der Geschichte zu lernen. 1996 proklamierte er den 27. Januar als nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und setzte damit ein sehr wichtiges Zeichen für die deutsche Erinnerungskultur. Im Jahr zuvor hatte er als erstes deutsches Staatsoberhaupt das ehemalige NS-Konzentrationslager Auschwitz besucht. Den Besuch absolvierte er schweigend, auch Interviews lehnte er ab. „Dies ist ein Ort des Schreckens, des Erinnerns und der Trauer - nicht der Publicity."

In über 40 Auslandsreisen repräsentierte Herzog die Bundesrepublik Deutschland zugleich selbstbewusst und taktvoll. Den frühen Entschluss, nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit keine Wiederwahl anzustreben, bekräftigte Herzog mit steter Regelmäßigkeit. Sein Vorschlag vom März 1999 für eine einmalige siebenjährige Amtszeit des Bundespräsidenten fand jedoch keine Beachtung.

Am 1. Juli 1999 folgte Johannes Rau (SPD) Roman Herzog als Bundespräsident.

Altbundespräsident und Ehrenämter

Am 19. Juni 2000 starb Herzogs Ehefrau Christiane an den Folgen einer Krebserkrankung, 42 Jahre lang waren sie miteinander verheiratet. In zweiter Ehe heiratete er im September 2001 Alexandra Freifrau von Berlichingen. Als Altbundespräsident war Roman Herzog nach wie vor sehr aktiv. 1999/2000 lehrte er als Heinrich-Hertz-Gastprofessor in Karlsruhe und moderierte ab März 2000 im Bayerischen Rundfunk die Reihe „Herzog spricht mit …“. Er war Vorsitzender des Konventkreises im Konvent für Deutschland, einer Denkfabrik, die von Hans-Olaf Henkel und Roland Berger gegründet worden war. 1999/2000 leitete Herzog den ersten europäischen Konvent und war damit mitverantwortlich für die Erarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Auf Bitten des CDU-Vorsitzenden Wolfgang Schäuble hin leitete er ab Januar 2000 außerdem eine Kommission zur Bewältigung der CDU-Spendenaffäre (sog. „Herzog-Kommission“), die ihre Empfehlungen für die zukünftige Parteienfinanzierung Ende März 2000 vorlegte. Seit 2000 war er Vorsitzender und Mitglied des Kuratoriums der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Im Jahre 2003 übernahm er, diesmal auf Bitte der CDU-Parteivorsitzenden Angela Merkel hin, die Leitung der Kommission „Soziale Sicherheit“, die parallel zur Rürup-Kommission der damaligen Bundesregierung einen Bericht zur Reform der Sozialversicherungen vorlegte.

Herzog war Schirmherr und Ehrenvorsitzender des nach ihm benannten und auf Initiative von Randolf Rodenstock 2002 begründeten Roman Herzog Instituts.

Am 10. Januar 2017 starb Herzog in Bad Mergentheim. Zu seinen Ehren fand am 24. Januar 2017 im Berliner Dom ein Staatsakt statt.

  • Europa neu erfinden. Vom Überstaat zur Bürgerdemokratie, München 2014.
  • „Oder gilt das nur in Demokratien?“ – Freies Mandat, Rederecht und Fraktionen, Berlin 2012.
  • Marktwirtschaft in der Zwickmühle. Eine Antwort auf naheliegende Fragen, Stuttgart 2008.
  • Das Dilemma der Demokratien. Staat und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, Stuttgart 2008.
  • Mut zum Handeln. Wie Deutschland wieder reformfähig wird. Herzog / von Dohnanyi / Henkel / Pohl / Clement, Frankfurt a.M. 2008.
  • Jahre der Politik. Die Erinnerungen, München 2007.
  • Wie der Ruck gelingt, zweite Auflage, München 2005
  • Die Europäische Union auf dem Weg zum verfassten Staatenverbund. Perspektiven der europäischen Verfassungsordnung. Hrsg.: Roman Herzog und Stephan Hobe, München 2004.
  • Wider den Kampf der Kulturen. Eine Friedensstrategie für das 21. Jahrhundert. Roman Herzog / Amitai Etzioni / Hans Küng, Frankfurt a.M. 2001.
  • Strukturmängel der Verfassung? Erfahrungen mit dem Grundgesetz, Stuttgart/München 2000.
  • Mut zur Erneuerung. Roman Herzog in Zusammenarbeit mit Karl-Ludwig Günsche, München 2000.
  • Freiheit des Geistes. Reden zur Kultur. Roman Herzog / Manfred Bissinger, Hamburg 1999.
  • Kann man aus der Geschichte lernen?, Hamburg 1997.
  • Vision Europa. Antworten auf globale Herausforderungen, Hamburg 1996.
  • Die Deutschen und das Kriegsende. Richard von Weizsäcker / Roman Herzog / Friedhelm Ost, Paderborn 1996.
  • Staat und Recht im Wandel, Goldbach 1994.
  • Staaten der Frühzeit. Ursprünge und Herrschaftsformen, 2. Auflage, München 1998.
  • Allgemeine Staatslehre, Frankfurt a.M. 1971.
  • Evangelisches Staatslexikon (Mitherausgeber), seit 1966
  • Kommentar zum Grundgesetz „Maunz-Dürig-Herzog“ (Mitherausgeber), seit 1964
  • Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht, Habilitation, 1964.
  • Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention, Dissertation, 1958.

  • Kai Diekmann, Ulrich Reitz und Wolfgang Stock: Roman Herzog – Der neue Bundespräsident im Gespräch, Bergisch Gladbach 1994.
  • Manfred Bissinger, Hans-Ulrich Jörges: Der unbequeme Präsident. Roman Herzog im Gespräch mit Manfred Bissinger und Hans-Ulrich Jörges, Hamburg 1995.
  • Stefan Reker: Roman Herzog, Berlin 1995.
  • Werner Filmer, Heribert Schwan: Roman Herzog – Die Biographie, München 1996.
  • Ulrich Müller: Bildung als Megathema. Roman Herzogs Anstöße zur Bildungspolitik in seiner Amtszeit als Bundespräsident (1994-1999), Grevenbroich 2002.
  • Angela Merkel: Integrationsfigur mit Intellekt und Ironie. Zum 70. Geburtstag von Roman Herzog am 5. April, in: Die politische Meinung (413) 2004, S. 59-61.
  • Angela Merkel: Staaten in der Globalisierung. Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich der 4. Berliner Rechtspolitischen Konferenz am 23. April 2009 (Positionen), Sankt Augustin, Berlin 2009, S. 7-17.
  • Jürgen Plöhn: Ein Vorzeige-Präsident wird 75. Roman Herzog zum Geburtstag, in: Die politische Meinung (472) 2009, S. 45-49.

Markus Lingen