12. November 1997

Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag zum Thema "Vorschau auf die Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigung in Luxemburg am 20./21. November 1997"

 

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

die Sitzung des Europäischen Rates am 20. und 21. November findet in einem Zeitabschnitt entscheidender Weichenstellungen statt. Es geht auf diesem EU-Gipfel und auf dem regulären Gipfel kurze Zeit später um Entscheidungen, die weit in die Zukunft unseres Landes, ja des Kontinents reichen. Ich nenne als wichtigste Beispiele die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion und die anstehende Osterweiterung der Europäischen Union.

Unser Ziel ist und bleibt, die europäische Einigung unumkehrbar zu machen. Das vereinte Europa sichert uns Frieden und Freiheit. Es macht unsere Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und hilft uns, durch Zusammenarbeit viele Aufgaben besser zu lösen.

Das europäische Haus, das wir bauen, soll allen darin wohnenden Menschen ein gutes Zuhause sein. Es soll ihnen eine Chance auf ein Leben in Frieden und Freiheit, in Wohlstand und sozialer Sicherheit geben. Dieses große Vorhaben kann letztlich nur glücken, wenn es uns gelingt, die europäische Einigung zu einer Herzenssache der Menschen zu machen. Dies wird sie allerdings nur dann, wenn die Menschen in Europa spüren, daß dieses Europa für sie gebaut wird und ihnen hilft, die Herausforderungen unserer Zeit auch in ihrem persönlichen Leben besser bewältigen zu können.

Das gilt vor allem für die bedrückend hohe Arbeitslosigkeit von insgesamt 18 Millionen Menschen in den EU-Mitgliedstaaten. Es muß deshalb unser gemeinsames Ziel sein, jene Wachstumskräfte zu stärken, die neue und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen.

Für die Bundesregierung steht fest, daß der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in erster Linie eine nationale Aufgabe ist. Dies ist im übrigen auch die Auffassung meiner Kollegen in der Europäischen Union. Dabei sind neben der Politik vor allem die Tarifparteien und die Unternehmen gefordert. Die einzelnen Regierungen müssen für beschäftigungsfördernde Rahmenbedingungen sorgen. Hier hat jeder in der Europäischen Union seine eigenen Aufgaben zu lösen.

Es gibt im Rahmen der Kompetenzen der Europäischen Union Felder, in denen wir gemeinsam tätig werden können und müssen. Dies gilt auch für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Diese Möglichkeiten, meine Damen und Herren, müssen wir jetzt in vernünftiger Weise miteinander wahrnehmen.

Die Voraussetzungen hierfür verbessern sich in der Europäischen Union viel schneller, als viele erwartet haben. Daran hat die Vorbereitung auf die Einführung des Euro maßgeblichen Anteil. Die durchschnittliche Inflationsrate in d er Europäischen Union liegt derzeit unter zwei Prozent. Beim Abschluß des Maastricht-Vertrages 1991 betrug sie noch 5,5 Prozent.

Wenn Sie die Vergleichszahlen von vor zehn Jahren nehmen, werden Sie noch ganz andere Prozentsätze feststellen. Die langfristigen Zinsen lagen 1991 bei über zehn Prozent; heute betragen sie im EU-Durchschnitt noch sechs Prozent. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen ist in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sichtbar vorangekommen. Die Staatsdefizite betrugen 1991 4,3 Prozent; 1997 werden sie nach der Schätzung der EU-Kommission nur noch 2,7 Prozent betragen.

Es ist unübersehbar, die Unternehmen haben an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen. Das Vertrauen in die künftige Entwicklung ist gewachsen. Dies sind erste Früchte der Reformanstrengungen in den EU-Mitgliedstaaten. Wir müssen sie gemeinsam fortsetzen. Deshalb haben wir auf dem Europäischen Rat vom Juni 1997 in Amsterdam vereinbart, unsere gemeinsamen Anstrengungen noch stärker als bisher in den Dienst der Beschäftigung zu stellen. Grundlagen hierfür sind die Entschließung des Europäischen Rates zu Wachstum und Beschäftigung und der neu in den EG-Vertrag eingeführte Beschäftigungstitel.

Meine Damen und Herren, auch wegen einer Diskussion im Bundesrat füge ich hinzu: Natürlich muß der Vertrag erst noch ratifiziert werden. Dennoch waren wir uns in Amsterdam einig, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit unverzüglich zu handeln. Die Entschließung und der Beschäftigungstitel, die dort formuliert wurden, unterstreichen den hohen Rang, den die Gemeinschaft dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und der Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze beimißt.

Zentraler Ansatz des Beschäftigungstitels ist es, die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten abzustimmen und hierfür gemeinsame Leitlinien oder Ziele festzulegen. Aufgabe des in einer Woche beginnenden "Beschäftigungsgipfels" in Luxemburg wird es sein, eine koordinierte Beschäftigungsstrategie weiterzuentwickeln. Diese Strategie muß sich nach unserer Auffassung von folgenden Erfordernissen leiten lassen:

Erstens: Die Mitgliedstaaten müssen mit einer stabilitätsorientierten Politik günstige Voraussetzungen für mehr Investitionen und Arbeitsplätze schaffen. Mit dem in Amsterdam verabschiedeten Stabilitäts- und Wachstumspakt wird deutlich gemacht: Es besteht kein Gegensatz zwischen Stabilität und Beschäftigung. Im Gegenteil, Preisstabilität und Haushaltsdisziplin sind zentrale Voraussetzungen für dauerhaftes Wachstum und mehr Arbeitsplätze.

Auch darin besteht im übrigen Einigkeit unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten sind deshalb gefordert, ihre Konsolidierungspolitik fortzusetzen, um die Staatsquote spürbar zu senken; denn dies schafft neuen Raum für privatwirtschaftliche Initiative und damit für mehr Beschäftigung.

Zweitens: Entscheidend bleibt ferner eine beschäftigungsfördernde Lohnpolitik der Tarifpartner. Sie tragen hier eine besonders große Verantwortung. Zugleich müssen tarifvertragliche Rahmenvereinbarungen den ständig wachsenden Anforderungen an betriebliche und volkswirtschaftliche Flexibilität Rechnung tragen, etwa im Bereich der Produktions- und Arbeitszeiten.

In Deutschland sind die Tarifverträge in diesem Jahr erfreulicherweise wieder stärker am Beschäftigungsziel ausgerichtet. Ich denke, dies ist ein gutes Signal für mehr Arbeitsplätze. So haben in der Chemieindustrie die Tarifpartner Öffnungsklauseln vereinbart, die den Betrieben zusätzliche Spielräume bei der Lohn- und Arbeitszeitgestaltung eröffnen. Wir müssen auf diesem Weg unbedingt weiter vorangehen.

Drittens: Wir sollten von positiven Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten lernen. Prüfenswert sind in diesem Zusammenhang durchaus die beschäftigungspolitischen Erfolge der Niederlande und der skandinavischen Länder. Interessant ist, wie diese Länder das Zusammenwirken von staatlicher Förderung, Eigenverantwortung der Arbeitnehmer und notfalls auch der Begrenzung der Leistungen der Solidargemeinschaft neu geregelt haben.

Der beim Europäischen Rat in Amsterdam vereinbarte Informationsaustausch wird von uns begrüßt. Wenn jeder von jedem lernt, kann das nur nützen.

Meine Damen und Herren, wir können eigene gute Erfahrungen zum Beispiel bei der beruflichen Bildung an unsere Partner weitergeben. Mit unserem weltweit anerkannten dualen Ausbildungssystem und einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Wirtschaft, Gewerkschaften und Staat gelingt es seit vielen Jahren, die Jugendarbeitslosigkeit auf einem international vergleichsweise niedrigen Niveau zu halten. - Daß sie für uns in Deutschland dennoch zu hoch ist, weiß jeder.

Zuletzt betrug die Jugendarbeitslosigkeit in unserem Land 10,5 Prozent. Sie lag damit erheblich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union in Höhe von 20,2 Prozent und war sehr viel niedriger als zum Beispiel in Ländern wie Spanien oder Frankreich.

Mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz haben wir unsere Arbeitsmarktpolitik umfassend modernisiert. Wir haben neue Instrumente eingeführt, zum Beispiel Einstellungszuschüsse für Existenzgründer, die Arbeitslose einstellen.

Viertens: Gerade wir Deutsche wissen um die zentrale Bedeutung unserer kleinen und mittleren Unternehmen für mehr Arbeitsplätze. Sie haben allein zwischen 1990 und 1996 rund eine Million zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, während in den Großunternehmen eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen verlorenging. In Deutschland schafft zum Beispiel jeder Existenzgründer im Durchschnitt vier neue Arbeitsplätze. Wir brauchen deshalb mehr entschlossene und innovative Unternehmer, die auf zukunftsträchtige Felder, neue Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen setzen.

Aber, meine Damen und Herren, dazu müssen wir ihnen das Wagnis der Selbständigkeit und Eigenverantwortung erleichtern und sie dazu ermutigen. Die ersten Existenzgründerlehrstühle an den Universitäten sind in diesem Sinne wichtige Signale. Ich wünsche mir gerade auch auf diesem Feld ein noch stärkeres Engagement der Wirtschaft.

Natürlich weiß ich wie Sie alle, daß sich auch mancher Existenzgründer von den vielfältigen bürokratischen Aufgaben und Auflagen abschrecken läßt. Wir haben deshalb die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und verkürzt. Auf diesem Weg werden wir weiter voranschreiten. Wir wollen einen schlanken Staat, nicht zuletzt deshalb, weil dabei so viele neue Freiräume für die Gründung von Betrieben entstehen.

Meine Damen und Herren, dies ist eine Aufgabe, bei der nicht nur die Mitgliedsländer der Europäischen Union gefordert sind. Auch die Europäische Union selbst muß mehr tun, um das bestehende Regelungsdickicht zu lichten und keine neuen Bürokratien entstehen zu lassen.

Erste Erfolge sind sichtbar. Die Zahl der Selbständigen nimmt zu. Zwischen 1990 und 1995 haben sich 1,9 Millionen Menschen selbständig gemacht, davon etwa 500000 in den neuen Ländern. Natürlich weiß ich, daß nicht alle Neugründungen erfolgreich waren.

Ein gutes Beispiel für den Aufbruch in die Zukunft, in neue Beschäftigungschancen ist die Biotechnologie. Die Zahl der Biotechnologieunternehmen hat sich von 75 im Jahre 1995 auf rund 150 in 1996 verdoppelt. Experten erwarten, daß sich die Zahl der Biotechnologieunternehmen in Deutschland in Kürze noch einmal verdoppeln wird.

Fünftens: Das Amsterdamer Sonderaktionsprogramm der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg kann und muß die nationalen Anstrengungen für kleine und mittlere Unternehmen stärken und sinnvoll ergänzen. Die Europäische Investitionsbank soll aus ihren Überschüssen bis zum Ende des Jahres 2000 knapp zwei Milliarden D-Mark insbesondere zur Förderung von Hochtechnologieprojekten kleiner und mittlerer Unternehmungen bereitstellen.

Der Präsident der Europäischen Investitionsbank veranschlagt das hierdurch mögliche Investitionsvolumen auf eine Summe von bis zu 17 Milliarden D-Mark. Die Europäische Investitionsbank ergänzt damit unsere eigenen Bemühungen, etwa durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz, mehr Wagniskapital für Existenzgründer verfügbar zu machen.

Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Beschäftigungsinitiative des Europäischen Parlaments. In den nächsten drei Jahren sollen insgesamt rund 850 Millionen D-Mark aus bestehenden Haushaltsmitteln insbesondere als Wagniskapital für kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt werden.

Meine Damen und Herren, es ist wichtig, darüber hinaus sicherzustellen, daß private Initiativen nicht verdrängt werden und daß diese Mittel - das ist entscheidend - die gewünschten Adressaten auch wirklich und möglichst unbürokratisch auf kürzestem Weg erreichen.

Sechstens: Die verstärkte Qualifizierung der Arbeitnehmer leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Zu unserer heutigen Zeit gehört, daß einmal erlerntes Wissen immer schneller veraltet. Deshalb gilt es, die berufliche Bildung der Arbeitnehmer zusätzlich zu verstärken. Aus meinen Gesprächen in den letzten Wochen weiß ich, daß diese Frage auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten zunehmend an Bedeutung gewinnt.

In Deutschland gehört das Fortbildungs- und Umschulungsprogramm der Bundesanstalt für Arbeit seit vielen Jahren zu den wichtigen Instrumenten der beruflichen Weiterbildung. Die Bundesanstalt für Arbeit wendet, wie Sie wissen, pro Jahr über 850 Millionen D-Mark auf, um Hauptschulabgänger für eine Berufsausbildung zu qualifizieren. Damit gleicht sie Lerndefizite im schulischen Bereich aus. Das gehört normalerweise in die Verantwortung der Bundesländer.

Siebtens: Der Weg zu mehr Arbeitsplätzen führt vor allem über Strukturreformen. Die Amsterdamer Entschließung zu Wachstum und Beschäftigung bekennt sich klar zu weitreichenden Strukturreformen im Bereich der Arbeits- und Gütermärkte. Sie knüpft damit nahtlos an die nach wie vor gültige Strategie des Europäischen Rates von Essen 1994 an.

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland wie in Europa ist, wie wir wissen, wesentlich strukturell bedingt. Wir dürfen deshalb jetzt nicht der Illusion Vorschub leisten, wir könnten mit zusätzlichen staatlichen Finanzmitteln für kurzlebige Beschäftigungsprogramme dauerhaft neue Arbeitsplätze schaffen.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur umfassenden Modernisierung unseres Landes durchgesetzt. Ich nenne nur wenige Beispiele. Wir haben Bahn, Post, Telekom und neuerdings auch die Lufthansa auf Privatisierungskurs gebracht. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde neu geregelt. In der Folge führte das bei der deutschen Wirtschaft zu Einsparungen von über zehn Milliarden D-Mark. Daß im übrigen die Fehlzeiten jetzt auf den niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre gesunken sind, ist eine bemerkenswerte Entwicklung.

Die investitions- und beschäftigungsfeindlichen Substanzsteuern für Unternehmen wurden abgeschafft. Leider ist die dringend nötige umfassende Steuerreform an der Bundesratsmehrheit gescheitert. Die Bundesregierung hält im Interesse der Arbeitsplatzsuchenden weiter unbeirrt am Ziel der Steuerreform fest.

Es ist dringend geboten, die deutschen Steuersätze auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zurückzuführen, der Aushöhlung der Steuerbasis entschlossen entgegenzuwirken, Möglichkeiten zur legalen Steuervermeidung abzubauen und - dieses Thema zu behandeln wird sicherlich in Luxemburg nicht ohne Probleme abgehen - Steueroasen zumindest in der Europäischen Union auszutrocknen.

Niedrige Steuersätze mit einer breiten Steuerbasis sind die beste Grundlage für Investitionen und Arbeitsplätze. Eine solche in die Zukunft weisende Steuerreform ist, so glaube ich, zugleich das wirksamste Instrument einer Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Die Bundesregierung hat mit der Rentenreform aus dem schon heute absehbaren dramatischen Wandel unserer Bevölkerungsstruktur die notwendigen Konsequenzen für den Generationenvertrag gezogen. Steigende Lebenserwartung, ein immer späterer Start in den Beruf und eine der niedrigsten Geburtenraten der Europäischen Union zwingen zu diesen Reformen. Die Rentenentwicklung muß dem sich dramatisch ändernden Altersaufbau der Bevölkerung unseres Landes Rechnung tragen.

Aktuell geht es darum, zu verhindern, daß der Beitragssatz in der Rentenversicherung auf 21 Prozent steigt. Ich denke, wir müssen über alle vernünftigen Maßnahmen sprechen, die geeignet sind, dies zu vermeiden. Trotz der gestern erfolgten Absage hoffe ich immer noch, daß bei den anstehenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuß vernünftige Gespräche möglich sind.

Das Ziel ist klar: Wir müssen in Deutschland die Leistungen unseres Sozialstaats zielgenauer ausgestalten und ihn finanzierbar erhalten. Dies ist unverzichtbar, um die steigenden Sozialkosten einzudämmen, die Lohnzusatzkosten dauerhaft zu begrenzen und damit möglichst viele Impulse für neue Arbeitsplätze zu geben.

Achtens: Die koordinierte Beschäftigungsstrategie muß natürlich die jeweiligen nationalen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Ursachen der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union sind aus vielen Gründen von Land zu Land ziemlich unterschiedlich. Es ist offenkundig, daß es kein für alle gültiges Patentrezept gibt. Jedes Land hat seine eigene Geschichte und soziale Tradition. Von Land zu Land gibt es mentale Unterschiede und unterschiedliche Strukturen.

Es besteht auch ein wesentlicher Unterschied zwischen der nationalen und der europäischen Ebene. In der Europäischen Union stehen wir erst am Anfang eines sozialen Dialogs, in den die Tarifpartner eingebunden sind. In Deutschland haben wir bereits eine lange und gute Tradition der Partnerschaft zwischen Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Dieses Miteinander ermöglicht es, sich auf gemeinsame Ziele zu verständigen, ohne daß die notwendige streitige Auseinandersetzung um den besseren Weg dabei unterbunden wird. Damit ist auch die Selbstverpflichtung aller Beteiligten verbunden, ihren eigenen, ihren konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Ziele zu leisten.

Auf der Ebene der Europäischen Union müssen wir diese Art der Partnerschaft erst noch entwickeln und ausbauen. Europäische Leitlinien sind heute in erster Linie danach zu beurteilen, ob und inwieweit die jeweilige Regierung auch über die Instrumente und Mittel verfügt, diese Zielvorgaben tatsächlich zu erreichen.

Ziele können darüber hinaus dazu dienen, zusätzliche Kräfte zu mobilisieren und Verbündete, zum Beispiel die Tarifparteien, für die Entscheidungen zu gewinnen. Jeder muß jedoch wissen: Die Arbeitsplätze werden in erster Linie von Unternehmen geschaffen.

Notwendig sind also realistische Ziele und Beschäftigungsstrategien, die den besonderen regionalen und nicht den besonderen sektoralen Erfordernissen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Dies gilt auch für die flankierende aktive Arbeitsmarktpolitik, etwa zur Wiedereingliederung von arbeitslosen Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen. Wir geben heute mehr Geld für die aktive Arbeitsmarktpolitik aus als jedes andere vergleichbare Mitgliedsland.

Für mich, meine Damen und Herren, ist wichtig, daß nationale Zuständigkeiten und der bestehende Finanzrahmen der Europäischen Union gewahrt bleiben. Darüber besteht mit nahezu allen Kollegen innerhalb der Europäischen Union Einigkeit. Auch die Kommission der Europäischen Union hat noch vor wenigen Stunden durch die Äußerungen ihres Präsidenten die gleiche Position bezogen und noch einmal deutlich gemacht, daß sie keine neuen, zusätzlichen Finanzmittel wünscht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind uns unserer gemeinsamen Verantwortung bewußt, und wir wissen, daß viele Menschen in Europa mit dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel besondere Hoffnungen und Erwartungen verbinden. Trotz aller Schwierigkeiten glaube ich, wir können es schaffen, wenn alle Beteiligten - Unternehmen, Gewerkschaften und Staat - in den jeweiligen Ländern ihre Verantwortung wahrnehmen. Handlungsfähigkeit und Bürgernähe der Europäischen Union müssen sich in Luxemburg in konkreten Ergebnissen niederschlagen.

Angesichts der vor uns liegenden großen europäischen Herausforderungen - Einführung des Euro, Europäische Agenda 2000 mit Osterweiterung und Finanzreform - muß von dem Sonderrat in Luxemburg ein ermutigendes Signal ausgehen. Die Bundesregierung ist bereit, dazu ihren Beitrag zu leisten.

 

Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 91. 17. November 1997.