13. Dezember 1991

Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates in Maastricht

 

In der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember hat sich der Europäische Rat in Maastricht nach über 3ostündigen Beratungen auf den Vertrag über die Politische Union sowie über die Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Dieses Vertragswerk, das Anfang Februar 1992 unterzeichnet wird, bedeutet eine grundlegende Weichenstellung für die Zukunft Europas:

Erstens: Der Weg zur Europäischen Union ist unumkehrbar. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind jetzt für die Zukunft in einer Weise miteinander verbunden, die ein Ausbrechen oder einen Rückfall in früheres nationalstaatliches Denken mit all seinen schlimmen Konsequenzen unmöglich macht.

Wir haben damit ein Kernziel deutscher Europapolitik in die Tat umgesetzt. Maastricht ist der Beweis dafür, dass das vereinte Deutschland seine Verantwortung in und für Europa aktiv wahrnimmt und zu dem steht, was wir immer gesagt haben, nämlich dass die deutsche Einheit und die europäische Einigung zwei Seiten ein und derselben Medaille sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Zweitens: Wir haben ein tragfähiges Ergebnis in beiden Konferenzen erreicht, das unsere wesentlichen Interessen wahrt und zugleich die Gemeinschaft einen entscheidenden Schritt voranbringt. Dieses Ergebnis ist uns nicht in den Schoß gefallen. Wir haben ein Jahr intensiver und schwieriger Verhandlungen hinter uns, in denen alle Seiten bewiesen haben, dass sie bereit sind, gemeinsam den Weg zu einem vereinten Europa zu gehen und dabei auch die notwendigen Kompromisse zu schließen.

Ich nehme gern die Gelegenheit wahr, all denen zu danken, die in den letzten zwölf Monaten an diesem Vertragswerk mit besonderem Engagement mitgearbeitet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Ich nenne aus dem Kreis der Bundesregierung ganz besonders den Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und den Finanzminister Theo Waigel.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich nenne ganz besonders [...] die verantwortlichen Beamten, die hier weit über das Maß des Üblichen hinaus eine hervorragende Arbeit geleistet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

Wir haben ein Gesamtergebnis erreicht, das vielen innerhalb und außerhalb Europas vor einem Jahr noch völlig unrealistisch, ja utopisch erschienen wäre. Heute kann man feststellen, dass Maastricht in der historischen Perspektive wohl das bedeutendste Gipfeltreffen der EG seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge war.

Drittens: Dass es uns gelungen ist, der europäischen Einigung neuen Auftrieb zu geben, ist in besonderem Maße dem engen Schulterschluss mit Frankreich zu verdanken. Die deutsch-französische Partnerschaft und Freundschaft war, ist und bleibt entscheidend für Europa. Vor allem mit Frankreich sind wir uns in der Vision eines Europa einig, das nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch zusammenwächst.

Viertens: Die Europäische Gemeinschaft ist jetzt für die schwierigen Herausforderungen der Zukunft besser gerüstet. Der Durchbruch in Maastricht hat nicht nur für das Zusammenwachsen der Gemeinschaft große Bedeutung, sondern ist auch ein deutliches Signal an unsere europäischen Nachbarn, ja, an unsere Partner in der Welt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Mit dem Ergebnis von Maastricht ist der Weg zur Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion klar vorgezeichnet und unwiderruflich festgelegt. Diese Irreversibilität ist in einer gesonderten Protokollerklärung von allen Mitgliedstaaten noch einmal ausdrücklich unterstrichen worden.

Gelungen ist es vor allem, den Vorrang der Geldwertstabilität so eindeutig festzuschreiben, dass dies [...] den Vergleich mit dem deutschen Bundesbankgesetz nicht zu scheuen braucht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Mehr noch: Wichtige Einzelheiten sind in diesem Vertrag klarer und eindeutiger geregelt, als es im Bundesbankgesetz der Fall ist.

Wir konnten also diesem Vertrag zustimmen, weil er in vollem Umfang den deutschen Erfahrungen entspricht, die wir mit der D-Mark und der Gewährleistung ihrer Stabilität in den letzten 40 Jahren gemacht haben. [...] Der nach langen und intensiven Verhandlungen vereinbarte Vertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion trägt den deutschen Forderungen in allen entscheidenden Punkten Rechnung.

Unsere bewährte Stabilitätspolitik ist zum Leitmotiv für die zukünftige europäische Währungsordnung geworden. Zu diesem Erfolg hat die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank in diesen Verhandlungen entscheidend beigetragen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als zentrale Vorbedingung für die Verwirklichung der Wirtschaftsund Währungsunion verlangt der Vertrag die nachprüfbare wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedstaaten. Anders ausgedrückt: Die wirtschaftlichen Daten der Kandidaten für die Währungsunion müssen ganz bestimmten Qualitätsanforderungen genügen, bevor eine Teilnahme an der Währungsunion möglich ist.

Diese Kriterien für die Qualifikation zur Währungsunion lauten: strikte Preisstabilität, unbedingte Haushaltsdisziplin, Konvergenz der langfristigen Zinssätze, stabile Position im Europäischen Währungssystem in den letzten zwei Jahren vor Eintritt in die Währungsunion. Diese Auflagen und Vorgaben sind in dem Vertrag bzw. in den Protokollen zum Vertrag so eindeutig festgeschrieben, wie wir es im Hinblick auf die Stabilität der D-Mark bei uns selbst für erforderlich und notwendig halten.

Als Beispiel nenne ich die unbedingte Haushaltsdisziplin, d. h. die Unterbringung übermäßiger Haushaltsdefizite. Hierzu wird u. a. festgelegt, dass die jährliche öffentliche Neuverschuldung nicht mehr als 3% des Bruttosozialprodukts betragen darf.

Auch im Blick auf die Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland kann diese Festlegung als angemessen angesehen werden, denn im Gefolge der außergewöhnlichen Belastungen der Wiedervereinigung müssen auch wir uns anstrengen, um diese Voraussetzung zu erfüllen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD - Zuruf von der SPD: Wohl wahr!)

Ich habe bei diesem Satz auf Ihre Zustimmung gehofft; ich habe sie auch erhalten.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP -Zuruf von der SPD: Wir haben Sie nicht enttäuscht!)

Auf diesem Gebiet enttäuschen Sie mich nie, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Hinzu kommt - das ist ein bisher einmaliger Vorgang -, dass sich souveräne Staaten im Rahmen internationaler Verträge zu einer dauerhaften Begrenzung ihrer öffentlichen Verschuldung verpflichten und darüber hinaus bereit sind, bei Verletzung der Haushaltsdisziplin abgestufte Sanktionen zu akzeptieren. Damit sind völkerrechtlich bindende Regelungen vereinbart, mit denen verhindert werden kann, dass die auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik durch eine falsche nationale Haushaltspolitik unterlaufen werden kann.

Was den Fahrplan zur Wirtschafts- und Währungsunion betrifft, so besteht Einvernehmen darüber, dass die sogenannte zweite Stufe, d. h. der Vorbereitungsabschnitt zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion, am i. Januar 1994 beginnt. Ziel dieser sogenannten zweiten Stufe ist zum einen, dass sich möglichst viele Mitgliedstaaten durch wirtschafts- und finanzpolitische Anstrengungen für die Endstufe der Währungsunion qualifizieren, und zum anderen, dass die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Europäischen Zentralbank geleistet werden.

Besonders wichtig war für uns, für Deutschland, dass in dieser zweiten Stufe keine geldpolitische Grauzone entsteht. Dies bedeutet: die geldpolitische Souveränität bleibt in vollem Umfang und ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Der Übergang zur dritten Stufe und damit die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erfolgt nach Maßgabe der Konvergenzkriterien. Bis spätestens Ende 1996 entscheiden die Staats- und Regierungschefs, ob eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, was dann auch die Festlegung eines entsprechenden Termins ermöglicht. Gelingt dieser erste Anlauf noch nicht, beginnt die Endstufe in jedem Falle am 1. Januar 1999. Eine Mindestzahl von Teilnehmerländern ist dann nicht mehr notwendig. Entscheidender Maßstab in diesem Verfahren ist und bleibt, dass die genannten qualitativen Vorbedingungen für die Währungsunion von allen Teilnehmern voll gewährleistet sein müssen.

Für die künftige Europäische Zentralbank haben wir nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank ein Statut verabschiedet, das sie auf den Vorrang der Preisstabilität verpflichtet und zugleich ihre volle Unabhängigkeit sichert. Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die noch nicht an der dritten Stufe teilnehmen können, haben selbstverständlich keinen Einfluss auf die geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank.

Wichtig ist ferner, dass die in anderen europäischen Ländern zum großen Teil noch von der Regierung abhängigen Zentralbanken spätestens mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank unabhängig werden. Das ist ein gewaltiger Einschnitt in nationales Denken und Handeln in einer großen Zahl europäischer Länder.

Der Sitz der Europäischen Zentralbank konnte in Maastricht noch nicht festgelegt werden, da diese Frage von anderen Mitgliedstaaten mit der nach dem Sitz anderer EG-Organe und EG-Institutionen verknüpft wird. Sie alle kennen die Diskussion um den Sitz des Europäischen Parlaments und anderer Institutionen. Ich bin jedoch sicher, dass der jetzt verabschiedete Zeitplan den notwendigen Druck ausüben wird, um auch in den anderen Fragen der Sitzentscheidungen - bis hin zur Frage des endgültigen Sitzes des Europäischen Parlaments, die eine Schlüsselfrage darstellt, - voranzukommen.

Ich habe unmissverständlich unseren Anspruch auf den Sitz der Europäischen Zentralbank deutlich gemacht und will das hier von dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

Insgesamt werden mit dem Vertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion zentrale Grundbedingungen, die seit über vierzig Jahren bei uns in Deutschland für ein hohes Maß an Geldwertstabilität und wirtschaftlichem Erfolg gesorgt haben, auf die Europäische Gemeinschaft übertragen.

Dies kann in seiner Bedeutung für unser Land, für Deutschland, nicht überschätzt werden; denn wir leben mehr als alle anderen in der Gemeinschaft vom Handel mit unseren Partnern. Jede dritte Mark wird gegenwärtig im Export erwirtschaftet, und 60 °/o davon gehen in unsere europäischen Nachbarländer. Stabile Verhältnisse in den anderen europäischen Ländern, d.h. stabiles Geld und solide Staatsfinanzen, entscheiden also mit darüber, ob Wachstum und Beschäftigung in der Zukunft bei uns gesichert werden können. Der Export von Geldwertstabilität nach Europa ist ein entscheidender Schritt, um auch bei uns Arbeit und Beschäftigung auf Dauer zu sichern sowie Einkommen und soziale Sicherheit auf lange Sicht zu stärken. Der Weg zur europäischen Stabilitätsgemeinschaft ist damit ein entscheidender Eckstein für die Europäische Union.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch mit dem Vertragsteil über die Politische Union wird in klarer Weise der Weg zur Vollendung der Europäischen Union vorgezeichnet und unumkehrbar gemacht.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir noch deutlichere Fortschritte erreicht und noch mehr Bereiche schon zum jetzigen Zeitpunkt in Gemeinschaftskompetenz überführt hätten. Wir hatten jedoch eine Güterabwägung zu treffen. Es war notwendig und entsprach unserer Überzeugung, in Maastricht zum Ziel zu kommen. Dies erforderte Kompromisse von allen Seiten.

Wenn man den Teil zur Politischen Union kritisch betrachtet, so ist der Wunsch, noch mehr zu erreichen, verständlich. Er wird auch von mir geteilt. Ich möchte aber all denen, die sich kritisch äußern, für einen Augenblick zu bedenken geben, wie sich auf Grund der Beschlüsse von Maastricht Europa in diesem Jahrzehnt entwickeln wird. Wir werden auf alle Fälle entweder 1997 oder 1999 die Währungsunion erreichen. Wir werden in einem Jahr den großen europäischen Markt vollendet haben, einen Markt für rund 380 Millionen Menschen. Es wird ein Raum ohne Binnengrenzen für Menschen und Waren sein.

Wenn man diese säkulare Veränderung unseres Kontinents bedenkt, dann weiß man, dass durch die Tatsachen hier Entwicklungen geschaffen werden, die, obwohl manche das heute noch nicht glauben, irreversibel sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vieles von dem, was in Amtsstuben in ganz Europa heute noch gedacht wird - ich denke an die Widerstände und Überlegungen, dass etwas, was noch nie dagewesen war, deswegen auch nicht kommen könne -, wird durch die Entwicklung hinweggefegt werden. Es ist ein dynamischer Prozess eingeleitet worden, den wir in dieser Form in der modernen Geschichte noch nie hatten. [...]

Wir haben in Maastricht auf einer Reihe von Feldern Neuland betreten. Ich nenne hier die Innen- und Justizpolitik. Andere Bereiche - wie die Außen- und Sicherheitspolitik - müssen in den kommenden Jahren erst Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt werden.

Für mich ist klar, dass die Politische Union in allen Bereichen rasch an Substanz gewinnen wird und dass in einigen Jahren viel mehr als heute im Gemeinschaftsrahmen stehen wird. Nicht nur die im Vertrag enthaltenen klaren zeitlichen Vorgaben und Überprüfungsklauseln, sondern vor allem der dynamische Prozess der politischen Einigung Europas wird den Druck verstärken und das Ganze in die richtige Richtung voranbringen.

Dieses Europa wird 1997 bzw. 1999 eine gemeinsame Währung haben. Man muss sich überlegen, was das heißt: eine gemeinsame Währung von Kopenhagen bis Madrid, von Den Haag bis Rom.

Im Bereich der Innen- und Justizpolitik haben wir als ersten Schritt eine wesentliche Vertiefung der bisher rein zwischenstaatlichen Zusammenarbeit vereinbart. Ich habe diesem Ergebnis in der Erwartung zugestimmt, dass wir nur so rasch zu praktischen Fortschritten kommen können. Entscheidend war dabei, dass wir hierbei Zeitvorgaben und eine Bestimmung durchgesetzt haben, die die Möglichkeit eröffnen, diese Politiken zu vergemeinschaften.

Dieser Weg erlaubt uns - das ist für uns in Deutschland wichtig -, insbesondere in der Asylpolitik, aber auch in der Zuwanderungspolitik auf der Grundlage des von den Innenministern verabschiedeten Arbeitsprogramms umgehend konkrete Schritte einzuleiten und dann vor Ende 1994 zur Prüfung der vollen Harmonisierung zu kommen. Wir haben uns darauf geeinigt, bis Ende 1993 eine europäische Polizeistelle - Europol - für den Kampf gegen den internationalen Drogenhandel und das organisierte Verbrechen zu schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch in diesem Fall ist mir klar, dass dies natürlich nur ein erster Schritt ist. Aber wer weiß, welche Schwierigkeiten schon dieser erste Schritt bedeutet hat, was für einen Prozess des Umdenkens, übrigens auch im föderalen Gemeinwesen Deutschland, er bedeutet, der hat eine Vorstellung davon, dass hier Entscheidendes getan wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Für uns war es besonders wichtig, ein klar formuliertes und gerichtsfestes Subsidiaritätsprinzip durchzusetzen, und zwar in dem Sinne, dass nur solche Fragen in Brüssel, d.h. in der Gemeinschaft, behandelt werden, die von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene geregelt werden. Mit der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Vertrag stellen wir sicher, dass sich die Gemeinschaft auf ein föderal aufgebautes Europa hin entwickelt, auch wenn dieser Begriff im Vertrag nur umschrieben wird. Sie kennen dieses Problem: Unsere britischen Partner und Freunde verstehen unter Föderalismus genau das Gegenteil dessen, was die übrigen darunter verstehen; deshalb musste dieser Kompromiss geschlossen werden.

Wir haben uns ferner auf einen Regionalausschuss mit beratender Funktion verständigt und damit auch unseren Bundesländern eine direkte Beteiligung an der Willensbildung der Gemeinschaft eröffnet.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch das ist für eine Reihe der Partnerländer wirklich völliges Neuland, und ich bin ganz sicher, dass sich aus dieser Institution sehr viel Positives für die Zukunft entwickeln kann. Gerade wir Deutschen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Bundesregierung hat wesentliche Ziele der Bundesländer in diesem Vertragswerk durchsetzen können. Ich hätte vor einem Jahr nicht geglaubt, dass dies so möglich sein würde. Ein so engagierter Europäer wie Jacques Delors, der Präsident der EG-Kommission, der dem deutschen Föderalismus nicht nur viel Sympathie entgegenbringt, sondern der uns in diesen Tagen auch wirklich besonders geholfen hat, hatte noch im Februar 1991 in München einen Regionalausschuss zwar als wünschenswert, aber als im Rahmen der Regierungskonferenz mit Sicherheit nicht erreichbar bezeichnet.

Ich will mich auch bei den Bundesländern für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Dass die Meßlatte dabei oft besonders hoch gelegt wurde, gehört zur Politik in einem föderalen Staat. Wir wollen bei der praktischen Ausgestaltung möglichst eng zusammenarbeiten. Die Bundesregierung hat den festen politischen Willen, im Rahmen des Ratifikationsverfahrens zu einer vernünftigen und angemessenen Fortschreibung der Beteiligung der Bundesländer in Fragen der Europäischen Gemeinschaft beizutragen.

Den Weg zu den Beschlüssen zur Außen- und Sicherheitspolitik haben - das ist allgemein anerkannt - maßgeblich die Initiativen von Präsident Mitterrand und mir vom 6. Dezember 1990 und vom 14. Oktober 1991 eröffnet. Wir haben uns auf die Herausbildung einer eigenständigen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität verpflichtet. Wir bauen die Westeuropäische Union als integralen Bestandteil der Europäischen Union aus und stärken damit zugleich ihre Rolle als Brücke zwischen der Atlantischen Allianz und der Europäischen Union. In die Schlussakte des Vertrages wird eine Erklärung der neun WEU-Staaten aufgenommen, die die Vorschläge zur Weiterentwicklung der WEU auf der Grundlage der deutsch-französischen Initiative in allen wesentlichen Teilen übernimmt. Ein politisches Kernstück ist die vorgesehene engere Abstimmung der WEU-Staaten innerhalb der Allianz. Dies wird dazu führen, dass Europa auch in der Allianz sichtbarer als bisher mit einer Stimme spricht. Im übrigen werden wir allen Mitgliedstaaten der EG den Beitritt zur WEU eröffnen. Das ist die Logik unseres Ansatzes. Für die europäischen NATO-Partner, die nicht der EG angehören, werden wir ebenfalls bis Ende nächsten Jahres einen besonderen Status schaffen.

Beides - der neue Vertragsartikel über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die WEU-Erklärungen - geben der Politischen Union eine neue, in die Zukunft weisende Dimension. Jetzt wird es entscheidend darauf ankommen, die in der Erklärung der WEU-Staaten enthaltenen Maßnahmen zum Ausbau der WEU und ihres Verhältnisses zur Europäischen Union und zur Allianz schrittweise in die Tat umzusetzen. Hier stehen wir als derzeitige WEU-Präsidentschaft in einer besonderen Verantwortung. Wir werden von unseren europäischen Partnern daran gemessen werden, wie wir gerade diesen Ansatz mit Leben erfüllen.

Auch in der Außenpolitik haben wir eine neue Qualität erreicht. Mit dem Einstieg in Mehrheitsentscheidungen und den neuen Strukturelementen, insbesondere den gemeinsamen Aktionen, gehen wir einen wesentlichen Schritt über die bisherige Europäische Politische Zusammenarbeit hinaus. Wir können damit schrittweise eine gemeinsame Außenpolitik entwickeln, die diesen Namen auch verdient. Wir waren bereit, noch weiter zu gehen. Dies war in der gegenwärtigen Situation noch nicht möglich. Aber die Entwicklung geht eindeutig in die von uns im Hohen Haus, wie ich glaube, gemeinsam gewünschte Richtung.

Die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments war immer ein gemeinsames Anliegen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Wir haben dabei Fortschritte erreicht, aber nicht alles, was wir wollten. Denn die Widerstände gegen die Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments sind unverändert beträchtlich. Man muss hier ehrlich bekennen: Es sind eben nicht nur die Regierungen, sondern in einem beachtlichen Maße auch die jeweiligen nationalen Parlamente, die zumindest im Augenblick, nicht bereit sind, weitere Schritte zuzulassen. Da wir hier in Deutschland aber gemeinsam eine Meinung vertreten, hoffe ich, dass wir im Rahmen der Gespräche zwischen den nationalen Parlamenten vielleicht einen stärkeren und auch pädagogischen Beitrag leisten können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Bürger Europas werden jedenfalls bei der nächsten Wahl im Juni 1994 ein Parlament wählen, das weitaus mehr Entscheidungs- und Kontrollrechte haben wird als bisher. Ich nenne als Beispiel: Das Europäische Parlament wird künftig die neue Kommission bestätigen. Die Wahlperioden von Parlament und Kommission werden angeglichen; das ist keineswegs nur eine technische Frage, sondern eine Frage von großer politischer Bedeutung. Das Parlament wird Über ein Untersuchungsrecht und über ein Petitionsrecht verfügen. Damit werden die Kontrollrechte auch gegenüber der Kommission wirksamer wahrgenommen werden können als bisher. Schließlich haben wir den Einstieg in eine echte Mitentscheidung des Parlaments im Rahmen der gemeinschaftlichen Gesetzgebung, und zwar für wichtige Bereiche wie den Binnenmarkt, den Verbraucherschutz, die Umwelt und die Transeuropäischen Netze, durchgesetzt. Wenn man sich dieses Verfahren einmal genau anschaut, wird deutlich, dass dieses neue Recht für das Parlament mehr als ein bloßes Veto-Recht ist.

Von ganz besonderem Interesse war für uns die Frage der Zahl der deutschen Mandate im Europäischen Parlament. Sie wissen, dass sich das Europäische Parlament vor einigen Wochen in einer Entschließung unser Anliegen zu eigen gemacht hat, im Zusammenhang mit der deutschen Einheit die Zahl der Mandate um 18 zu erhöhen. [...] Die Berechtigung dieses deutschen Wunsches, der vom Europäischen Parlament bestätigt wurde, wurde auch in Maastricht von niemandem bestritten. Aber im Verlauf dieser Debatte ist natürlich von einer ganzen Reihe unserer Partner deutlich gemacht worden, dass es aus den Gründerjahren der Gemeinschaft, den 50er Jahren, klare Absprachen gibt, wonach die Gewichtung der großen Mitgliedstaaten in den Institutionen - das gilt auch für das Europäische Parlament - in etwa gleich groß sein müsste. Dies ist die Absprache von damals. Ich stehe hier in der Kontinuität aller Bundesregierungen. Es ist ganz eindeutig: Es ist nicht nur ein Land, wie gelegentlich kolportiert wurde, das diese Position einnimmt. Wir haben ungeachtet dieser Lage auf unserem Wunsch nach Erhöhung bestanden und das auch entsprechend zu Protokoll gegeben.

(Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Das heißt, die 18 Abgeordneten sind weg!)

Sie sind natürlich nicht weg. Davon kann doch gar keine Rede sein.

(Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD): Sicher!)

Im Zusammenhang damit ist eine andere Frage diskutiert worden, nämlich wie sich die Zahl der Parlamentssitze im Europäischen Parlament auf Grund weiterer Beitritte zur EG entwickeln wird. Das ist eine absolut berechtigte Frage. Das ist übrigens eine Frage, die auch in nationalen Parlamenten im Blick auf die Zahl der Parlamentssitze dort gelegentlich gestellt wird.

(Heiterkeit - Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Das heißt, dass die 18 weg sind!)

Jetzt hören Sie doch erst einmal zu, gnädige Frau! Es hat doch keinen Sinn, dass Sie erst sprechen und dann anhören, was ich zu sagen habe.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie müssen doch aus Ihrer früheren Tätigkeit wissen, dass da ein Problem besteht. Es geht um die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments.

Tatsache ist: Wenn man die bisherige Praxis fortschreibt, dann würde sich die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments inklusive der 18 durch die Beitritte bald auf über 700 Mitglieder erhöhen.

Im Rahmen dieser Diskussion in Maastricht ist auch die Frage an mich und andere, die für die Verstärkung des Parlaments eintreten, gerichtet worden, ob eine weitere Erhöhung der Mandatszahl nicht die Kraft des Parlaments schwächen könnte. Auch das ist eine Lebenserfahrung.

(Ulrich Irmer [FDP]: Wir sind auch über 600!)

Es ist jetzt in Maastricht beschlossen worden, dass in den nächsten Monaten bis Ende des Jahres 1992 Gespräche zwischen den Regierungen, den nationalen Parlamenten, dem Europäischen Parlament und natürlich auch der Kommission geführt werden, um diese Frage abschließend zu klären. Diese Diskussion wird sich auch mit der Frage befassen, ob wir uns etwa darauf verständigen könnten, für das Europäische Parlament eine bestimmte Höchstzahl festzulegen. Dies hätte natürlich Auswirkungen auf die Anzahl der Abgeordneten der einzelnen Mitgliedstaaten.

Es ist fest vereinbart, dass bis zum EG-Gipfel in England - im Dezember 1992 - diese Frage entschieden wird. Dann haben wir immerhin fast noch eineinhalb Jahre für die Vorbereitung der Europawahl und die notwendigen nationalen Gesetzgebungen. Ich möchte hier ausdrücklich für die Bundesregierung dem Hohen Haus und den Fraktionen das Angebot machen, dass wir über diese Frage miteinander sprechen. Unser Ziel ist es, den deutschen Anteil zu halten. Wir müssen aber auch erreichen, dass das Europäische Parlament in einer vernünftigen Dimension arbeitsfähig ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es gab auch Diskussionsbeiträge, die etwa von der Überlegung ausgingen, dass, wenn Deutschland 18 Mandate mehr hat, die bisherige Zahl für die einzelnen Länder proportional erhöht wird. Dann wären wir bald bei einem Europäischen Parlament mit weit über 800 Abgeordneten. Dies kann ja nicht unser Ziel für ein funktionsfähiges Europäisches Parlament sein.

Im übrigen ist in diese Diskussion die Frage mit eingeflossen, wie viele Kommissare die einzelnen Länder in der Kommission zu stellen haben. Auch bei diesem Thema ist natürlich die Frage der Erweiterung mit einzubeziehen. Aber bei diesen Fragen ist im Kreise der Staats- und Regierungschefs der Wille deutlich geworden - das ist mir wichtig -, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen und das Europäische Parlament in diese Entscheidung selbstverständlich mit einzubinden. Ich will hier das Angebot wiederholen, dass wir in Deutschland, Parlament und Regierung, möglichst zu einer gemeinsamen Haltung kommen.

Ein ganz entscheidendes Thema unserer Beratungen in Maastricht war die Sozialpolitik. Es war im Vorfeld dieser Tagung bereits klar, dass es wenig Chancen zu einer Einigung mit Großbritannien in dieser Frage gab.

Wir haben dann nach einer langwierigen Debatte angesichts der britischen Haltung auf Vorschlag von Präsident Mitterrand, von Jacques Delors und von mir die Entscheidung getroffen, dass im Vertrag selber von den Zwölf das jetzt mögliche, nämlich der Stand der Einheitlichen Europäischen Akte festgeschrieben wird. Die elf Mitgliedstaaten ohne Großbritannien haben es für absolut notwendig erachtet, über diese Bestimmungen hinauszugehen. Wir haben auf der Grundlage des erheblich weitergehenden niederländischen Entwurfs vom 4. Dezember einen gesonderten Vertrag in Form eines Protokolls abgeschlossen, der Teil des Vertragswerks ist und der im übrigen auch ratifiziert werden muss.

In einem weiteren Protokoll, dem auch Großbritannien zugestimmt hat, haben wir vereinbart, dass die Elf dabei entsprechend den bestehenden Gemeinschaftsverfahren vorgehen werden. Die elf Länder bekunden damit ihren Willen, den Weg, den die Ende 1989 von den gleichen elf Ländern in Straßburg verabschiedete EG-Sozialcharta vorgezeichnet hat, bald vollständig in die Tat umzusetzen.

Wir standen vor der Entscheidung, ob wir das gesamte Vertragswerk an dieser Frage scheitern lassen - ich habe dies verneint - oder ob wir den eben beschriebenen Weg wählen. Es war für mich und auch für die anderen Partner völlig ausgeschlossen, dass wir in Maastricht auseinandergehen, ohne eine entscheidende Weiterentwicklung der sozialen Dimension vorzunehmen. Für mich und für uns - ich denke, das ist unsere gemeinsame Meinung - ist die Entwicklung der Europäischen Union ohne gleichzeitige Entwicklung ihrer sozialen Dimension nicht denkbar.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Bündnisses 90/GRÜNE)

Die weit überwiegende Mehrheit der Bürger Europas sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Wirklichkeit unserer Gesellschaft muss sich natürlich in der Gemeinschaft widerspiegeln. Die Gemeinschaft kann nur dann wirklich zusammenwachsen, wenn wir bereit sind, die Gewerkschaften, die Unternehmerverbände, aber auch die Vertreter anderer sozialer Gruppen in die Gestaltung dieser gemeinsamen Politik einzubeziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

Im übrigen bin ich ganz sicher, dass es spätestens zu dem Zeitpunkt des Beginns der Wirtschafts- und Währungsunion - ob das nun 1997 oder 1999 sein wird - auch in dieser Frage nicht elf, sondern zwölf Teilnehmer geben wird. Derlei Entwicklungen hat es auch in der Vergangenheit gegeben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Ergebnis der beiden Regierungskonferenzen über die Politische Union sowie über die Wirtschafts- und Währungsunion gibt der Gemeinschaft die Chance, mit neuer Kraft die im Inneren anstehenden Aufgaben anzupacken. Dies gilt für die anstehende Reform der Agrarpolitik - ich denke in diesem Zusammenhang auch an die Notwendigkeit des Abschlusses der GATT-Verhandlungen - wie auch für die 1992 fällige Überprüfung der Finanzausstattung der Strukturfonds.

Aber - das ist besonders wichtig - der Maastrichter Gipfel ist auch ein Signal über die Grenzen der Gemeinschaft hinaus. Er wird zu Recht von unseren Partnern - ob in den USA, in Japan oder in der Dritten Welt - als großer Erfolg bewertet. Er ist insbesondere für unsere unmittelbaren Nachbarn in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, die sich in einer der schwierigsten Stunden ihrer Geschichte befinden, eine große Ermutigung. Ihre Hoffnung richtet sich heute mehr denn je auf die Europäische Gemeinschaft.

Maastricht ist auch eine klare Botschaft an diejenigen europäischen Ländern, die jetzt der EG beitreten wollen. Wir waren uns in Maastricht darin einig, dass die Beitrittsverhandlungen mit Österreich und Schweden - und, eventuell auch mit Finnland - Anfang 1993 aufgenommen und zügig abgeschlossen werden sollen.

Wir Europäer und gerade auch wir Deutsche haben heute, gegen Ende dieses Jahrhunderts, Grund zur Zuversicht. Uns ist zwar von Oswald Spenglers „Untergang des Abendlandes" bis zu den Kulturpessimisten unserer Tage immer wieder eingeredet worden, Europa sei am Ende. In Wahrheit - dies haben wir jetzt einmal mehr unter Beweis gestellt - ist die Kraft Europas ungebrochen - eine Kraft, die wir nach den bitteren Erfahrungen dieses Jahrhunderts vor allem in den Dienst von Frieden und Freiheit in der Welt stellen wollen.

Es waren großartige Männer und Frauen, die im Parlamentarischen Rat aus der Erfahrung unserer jüngsten Geschichte die Präambel des Grundgesetzes von 1949 formuliert haben. Darin wird unserem Volk aufgetragen, „seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Nachdem wir die Einheit unseres Vaterlandes erreicht haben, wollen wir jetzt auch diesen, den europäischen Auftrag unserer Verfassung, erfüllen. Dazu lade ich Sie ein.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

 

Quelle: Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 12/68, 13. Dezember 1991.