15. September 1992

Recht und Gerechtigkeit im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat

 

I.

Herr Präsident des Deutschen Juristentags,
Herr Ministerpräsident,
Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Herr Oberbürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

[...] Seit nunmehr fast zwei Jahren leben alle Deutschen endlich unter dem Dach des Grundgesetzes zusammen - in dem freiheitlichsten Gemeinwesen der deutschen Geschichte. Die Erfahrungen dieses Jahrhunderts lehren uns eindringlich, welch kostbares Gut diese gemeinsame Freiheit ist. Es ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe des Rechts, sie zu schützen.

Die Abkehr von dieser grundlegenden Einsicht hat den Menschen in unserem Land und in Europa nur Leid und Unglück gebracht. Dies ist die Lehre aus den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dies ist aber auch die Lehre aus den Jahrzehnten der SED-Diktatur, denn in der DDR waren Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung dem Willen und der Willkür einer Partei unterworfen, die für sich in Anspruch nahm, „immer recht" zu haben.

Seit dem letzten Juristentag in München im September 1990 sind für die Politik neue Aufgaben in den Vordergrund getreten. Dasselbe gilt aber auch für viele andere Bereiche, die im oder für den Rechtsstaat von Bedeutung sind. Ich begrüße es deshalb sehr, dass Sie sich am heutigen Nachmittag ausführlich mit den rechtlichen Problemen der Deutschen Einheit befassen. Sie wissen, dass wir uns im Rahmen der Bundesregierung, aber auch in Gesprächen mit den Ländern, den Gemeinden und den gesellschaftlichen Gruppen gerade in diesen Tagen sehr intensiv mit eben diesen Fragen beschäftigen.

Wir alle haben, was Gesetzgebung und die Anwendung von Gesetzen und Verordnungen angeht, in den letzten zwei Jahren viel dazugelernt. Ich hoffe sehr auf viele gute Ratschläge aus Ihrem Kreis. Manches von dem, was ich für wichtig halte, haben Sie ja bereits angesprochen, Herr Präsident Franzki. Es freut mich, wenn meine Appelle von Ihrer Seite Unterstützung erhalten.

Es gilt jetzt, Gemeinsamkeit zu üben bei einer wichtigen Aufgabe, die Politiker und Juristen gleichermaßen in die Pflicht nimmt - unabhängig davon, auf welcher Ebene oder in weichem Bereich sie tätig sind. Geraeinsam stehen wir in der Verantwortung, den Menschen den Wert des Rechtsstaats verständlich zu machen.

Dies gilt heute ganz besonders für die Menschen in den neuen Bundesländern. Aber es gilt nicht nur für sie. Die allermeisten von denen, die ihr Leben in der DDR verbracht haben, leben seit 1990 zum ersten Mal in einem demokratischen Rechtsstaat. Hieran knüpfen sich hohe - manchmal zu hohe -Erwartungen. Besonders nachdenklich macht mich die Bemerkung von Frau Bärbel Bohley, die gesagt hat: „ Wir haben Gerechtigkeit erwartet und den Rechtsstaat bekommen." Ich kann die Gefühle, die in diesen Worten zum Ausdruck kommen, gut verstehen. Wir alle müssen sie sehr ernst nehmen und daraus auch Konsequenzen ziehen.

Die Menschen in den neuen Bundesländern spüren in besonderem Maße die Notwendigkeit, mit der Geschichte auch die menschliche Schuld aus über vier Jahrzehnten Diktatur aufzuarbeiten. Sie haben im Herbst 1989 die Fesseln des Unrechtsstaats abgeworfen und den Aufbau des Rechtsstaats begonnen, um Gerechtigkeit zu erlangen. Schon deshalb ist es nicht zulässig, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in einen Gegensatz zueinander zu bringen.

Wahr ist allerdings, dass die Herstellung von Gerechtigkeit und die Aufarbeitung von Unrecht keine Aufgabe ist, die staatliche Organe allein leisten können. Wir dürfen den Rechtsstaat nicht überfordern. Es geht um eine Herausforderung, die uns alle angeht - die Gesetzgebung, die Politik, die Verwaltung und Rechtsprechung, die Rechtswissenschaft, die Historiker, alle Bereiche unserer Gesellschaft.

Über das moralische Versagen einzelner kann kein Gericht befinden. Die Rechtsprechung ist vielmehr an die strengen Voraussetzungen rechtlicher Normen gebunden. Und das ist gut so. Aber es wird vielerorts, wie wir wissen, nicht verstanden. Wir müssen immer wieder Verständnis dafür wecken, dass dem Rechtsstaat Grenzen gesetzt sind die dem spontanen Rechtsempfinden vieler nicht immer entsprechen. Wir müssen akzeptieren, dass der Rechtsstaat mit dieser Selbstbindung auch diejenigen schützt, die es moralisch vielleicht gar nicht verdienen. Diese Beschränkung schützt uns alle, und sie schützt den Rechtsstaat selbst: Ohne sie ist Rechtssicherheit und damit Rechtsstaatlichkeit nicht denkbar. Ich habe bei Gustav Radbruch einen Gedanken gefunden, den er im Jahr 1946 formuliert hat. Aus der Erfahrung seines Lebens im Dienste des Rechts und unseres Vaterlands hat er in einer Situation, die nicht in allem mit der heutigen vergleichbar ist, aus der wir aber vieles lernen können, geschrieben: „Wir haben die Gerechtigkeit zu suchen, zugleich die Rechtssicherheit zu beachten, da sie selber ein Teil der Gerechtigkeit ist, und einen Rechtsstaat wieder aufzubauen, der beiden Gedanken nach Möglichkeit Genüge zu tun hat. Demokratie ist gewiss ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat aber ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern."

II.

Ein politisches Thema, das Juristen naturgemäß in ganz besonderem Maße bewegt, ist die gegenwärtige Diskussion um die Änderung unserer Verfassung. Diese Diskussion ist notwendig, beispielsweise im Hinblick auf die Schaffung der Europäischen Union, aber auch als Konsequenz der Wiedervereinigung Deutschlands.

Ausgangspunkt all dieser Überlegungen muss sein, dass es keinen Grund für eine Generalrevision unserer Verfassung gibt. Das Grundgesetz hat sich in über vier Jahrzehnten bestens bewährt. Auch die große Mehrheit der Menschen in der damaligen DDR hat sich für das Grundgesetz entschieden. Dieser Wille wurde durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vollzogen.

Wir müssen unser Grundgesetz mit aller Behutsamkeit fortentwickeln und unsere staatliche Ordnung vor unnötigen oder gar gefährlichen Experimenten schützen. Ich sehe die Notwendigkeit, unser Grundgesetz zu ändern, vor allem auf folgenden Gebieten:

Erstens: Kernstück der europabedingten Grundgesetzänderungen ist die Einfügung eines neuen Europa-Artikels in unsere Verfassung. Durch diesen zukünftigen Artikel 23 werden die föderativen Interessen der Länder gesichert und die elementaren Prinzipien unserer gesamtstaatlichen Ordnung als Ziel für die Europäische Union festgeschrieben.

Zweitens: Eine weitere notwendige Verfassungsänderung betrifft die Regelung des Asylrechts im Grundgesetz. Ich erwähne die Diskussion um den Artikel 16. Wenn man - mit allem Bedacht - über Verfassungsänderungen spricht, muss man auch überlegen, wie die Väter und Mütter des Grundgesetzes in unserer Situation entschieden hätten.

Es liegt doch außerhalb jeden Zweifels, dass ein Mann wie Carlo Schmid -um nur den einen zu nennen -, wenn er im politischen Alltag damals vor der Frage gestanden hätte, die wir jetzt zu entscheiden haben, eine Formulierung gewählt hatte, die heute eine Verfassungsänderung nicht notwendig machen würde.

Wir werden selbstverständlich auch in Zukunft in Deutschland politisch, rassisch oder religiös Verfolgten Schutz und Asyl gewähren. Es ist doch kein Zufall, dass ausgerechnet der Parlamentarische Rat, der mehr als jede andere parlamentarische Versammlung in der deutschen Geschichte Erfahrungen mit Diktatur und Barbarei zu verarbeiten hatte, dieses Recht im Grundgesetz verankert hat. Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben nicht zuletzt auf Grund der bitteren Erfahrungen unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft das Asylrecht als elementares Gebot der Menschlichkeit betrachtet. Dies ist und bleibt auch meine Überzeugung.

In dem ab 1. Januar 1993 bestehenden Europa der offenen Grenzen kann es aber für die Lösung von Problemen wie dem der politischen Verfolgung und der weltweiten Wanderungsbewegungen keine nationalen Antworten mehr geben. Vielmehr bedarf es dazu gemeinsamer europäischer Anstrengungen. Hierfür müssen wir die nationalen Voraussetzungen schaffen. Ohne eine entsprechende Anpassung unseres Asylrechts wird es kein einheitliches europäisches Asylrecht oder auch nur eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa geben.

Sie kennen meine Auffassung, dass die Änderung des Asylrechts im Grundgesetz schon längst hätte geschehen können und geschehen müssen. Nahezu alle, die auf kommunaler Ebene für die Unterbringung der Asylbewerber Verantwortung tragen - und das gilt quer durch alle Parteien -, drängen zu Recht auf eine solche Entscheidung. Es schadet dem Ansehen des Staates, wenn die Menschen den Eindruck haben, er sei unfähig oder nicht gewillt, die Probleme zu lösen, die ihnen auf den Nägeln brennen. Auch darum geht es, wenn ich seit langem mit Nachdruck auf eine Einigung in dieser wichtigen Frage dränge.

Mit ebenso großem Nachdruck wiederhole ich aber zugleich, was ich in den vergangenen Tagen und Wochen mehrfach öffentlich erklärt habe: Es gibt nicht die geringste Rechtfertigung für ausländerfeindliche Ausschreitungen, wie wir sie in den vergangenen Wochen immer wieder erlebt haben. Es darf keinen Beifall geben für solche Akte der Barbarei. Sie sind eine Schande für unser Land, und so empfindet es auch die große Mehrheit der Deutschen.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch der verschiedentlich zu hörenden Auffassung entgegentreten, solche Erscheinungen seien so typisch für die neuen Bundesländer. Dies ist zutiefst ungerecht. Das, was wir im Osten erlebt haben, ist leider auch im Westen Deutschlands möglich und auch schon vorgekommen.

Deswegen ist es wichtig, dass wir alles dafür tun, um dem Rechtsstaat auch denen gegenüber Geltung zu verschaffen, die Ausländerhass schüren, Häuser in Brand setzen und Leib und Leben von Menschen gefährden. Diese Vorgänge müssen uns auch Mahnung sein, die Polizei bei ihrem Vorgehen gegen radikale Gewalttäter von rechts und von links nachhaltig zu unterstützen. Die Erfahrungen von Weimar zeigen, dass beides, Extremismus von rechts wie von links, tödlich ist für die Demokratie.

Drittens: Die internationale Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland ist gewachsen. Dem entspricht aber auch eine höhere Erwartung der Völkergemeinschaft an uns Deutsche. Unsere Verantwortung lässt sich nicht auf die Bereitschaft zur Teilnahme an Blauhelmaktionen der UNO reduzieren. Wir müssen bereit sein, alle Pflichten zu übernehmen, die sich aus unserer Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen ergeben.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass wir uns in über 40 Jahren mit dem Argument der Teilung Deutschlands recht bequem eingerichtet haben im Blick auf unsere internationale Verantwortung. Niemand erwartet heute von uns ungewöhnliche Taten, aber fast alle außerhalb der deutschen Grenzen erwarten von uns, dass wir in der Völkergemeinschaft unsere Pflicht tun.

Viertens: Wir sollten in unserer Verfassung zum Ausdruck bringen, dass für die Bundesrepublik Deutschland die Bewahrung der Schöpfung ein herausragendes Staatsziel ist. Das gilt schon jetzt sowohl national als auch im Hinblick auf unseren Beitrag zu einer weltumspannenden Umweltpartnerschaft.

Das Ozonloch über der Antarktis oder die Vernichtung der tropischen Regenwälder rühren an den Lebensnerv aller Völker. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass das Thema „Umwelt und Entwicklung" auf der Tagesordnung der internationalen Politik bleibt. Auf der UN-Konferenz in Rio de Janeiro im Juni dieses Jahres sind wir hierbei ein gutes Stück vorangekommen. Von dieser Konferenz ist eine wichtige Botschaft ausgegangen - die Botschaft der Solidarität, der gleichberechtigten Partnerschaft aller Völker und der gemeinsamen Verantwortung für die eine Welt.

Im Rahmen der Debatte über die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in unsere Verfassung werden aber auch Vorschläge diskutiert, deren Verwirklichung ich weder für notwendig noch für wünschenswert halte. Mit seinem weitergehenden Verzicht auf Staatsziele gibt das Grundgesetz dem Parlament einen weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum. Diesen Zustand sollten wir so weit wie möglich erhalten.

Es wäre falsch und würde den Demokratiegedanken in unserer Verfassung erheblich schwächen, wenn Entscheidungen noch mehr als bisher von den Parlamenten auf die Gerichte verlagert würden, die zu entscheiden hätten, ob eine bestimmte Politik einem Staatsziel gerecht wird oder nicht. Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Seien wir uns dessen bewusst, wenn wir über die Fortschreibung unserer Verfassung sprechen.

III.

Der Deutsche Juristentag hat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs den Aufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland mit konstruktiver Kritik begleitet. In den vergangenen zwei Jahren haben Juristen aus den alten Ländern in großem Umfang partnerschaftliche Hilfe für den Aufbau in den neuen Bundesländern geleistet. Sie tun dies bis auf den heutigen Tag. Viele bekommen dabei nicht allzu oft ein Wort des Dankes zu hören. Diese Aufbauhilfen durch Juristen aus dem Westen sind unentbehrlich. Ich will auch an dieser Stelle für diesen großen Einsatz meinen Dank aussprechen.

Unser besonderes Interesse gilt dem juristischen Nachwuchs in den neuen Bundesländern. Dort gibt es überall einen großen Mangel an Juristen. An diejenigen unter Ihnen, die als Rechtslehrer tätig sind, richte ich den Appell: Wecken und erhalten Sie bei Ihren Studenten die Freude am Recht, helfen Sie ihnen zu verantwortlichem Umgang mit dem Recht und fördern Sie die Bereitschaft und den Mut, Verantwortung in unserem Gemeinwesen zu übernehmen.

IV.

Es gibt für uns heute keine vernünftige Alternative zu einer Politik, die auf den immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker und Nationen setzt. Auf sich allein gestellt ist schon heute kein europäischer Staat mehr in der Lage, die großen Herausforderungen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert zu bestehen - politisch und ökonomisch.

Wir haben es heute in der Hand, das geeinte Europa zu vollenden. Nach der Überwindung von Ost-West-Konflikt und Kaltem Krieg bietet sich die Chance, mit allen Völkern und Nationen Europas eine dauerhafte europäische Friedensordnung zu schaffen. Wichtigster Baustein muss die Europäische Union sein, die wir mit dem Vertrag von Maastricht schaffen wollen.

Wir alle wissen, dass es eine blanke Illusion ist zu glauben, dass eine Wirtschaftsgemeinschaft in Europa für sich allein Zukunft hat. Eine Währungs- und Wirtschaftsunion ohne eine Politische Union wird auf Dauer nicht existenzfähig sein. Aus diesem Grunde brauchen wir alle in Europa - und wir Deutschen mehr als alle anderen - die Politische Union. Wir müssen dabei auch und vor allem eines tun; jenen Kräften im In- und Ausland widerstehen, die die Deutschen wieder isoliert sehen wollen. Für mich ist klar, dass der Weg des wiedervereinten Deutschland in ein vereintes Europa die einzige wirkliche Chance für dauerhaften Frieden und gesicherte Freiheit unseres Landes und Europas ist.

Dass die heutige EG nicht das ganze Europa sein kann, ist unbestritten. Wir befürworten deshalb nachdrücklich einen möglichen Beitritt der EFTA-Länder zur Europäischen Union. Und ich hoffe, dass eine ganze Reihe von ihnen schon im Jahre 1995 diesen Beitritt vollziehen. Ich denke dabei insbesondere, Herr Minister Michalek, an unsere österreichischen Nachbarn. Auch für Polen, Ungarn, Tschechen und Slowaken oder später auch für die Staaten des Baltikums muss auf Dauer die Zugehörigkeit zur Union möglich sein, wenn sie dies wünschen und wenn sie die notwendigen politischen und ökonomischen Voraussetzungen erfüllen. Vertiefung der Integration und Erweiterung der Gemeinschaft müssen Hand in Hand gehen. Es gibt hier kein „Entweder-Oder" sondern nur ein „Sowohl-Als-auch". Es gibt in Europa Kräfte, die die Erweiterung wollen, um die Vertiefung zu vermeiden. Dies kann nicht unsere Politik sein. Deshalb haben wir in Maastricht den Grundstein zu einer immer stärker demokratisch legitimierten Europäischen Union gelegt. Dabei weiß ich sehr wohl, dass wir nach unseren Vorstellungen in Deutschland auch auf dem Feld der demokratischen Legitimierung noch wesentliche Schritte hätten weitergehen können.

Deutschland wird an dem vorgesehenen Zeitplan für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrags festhalten. Wir wollen eine Europäische Union vollenden, mit der sich unsere Bürger identifizieren können. Gerade unsere föderale Struktur bietet hervorragende Chancen dafür, dass regionale Probleme und Besonderheiten auch in einer Europäischen Union wirkungsvoll zur Sprache gebracht werden. Denn das bundesstaatliche Prinzip gewährleistet eine größere Bürgernähe als zentralistische Strukturen. Diesen Maßstab hat die Bundesregierung auch bei ihrem Vorschlag für den zukünftigen Europa-Artikel in unserer Verfassung berücksichtigt.

Der Wegfall der Grenzen in Westeuropa eröffnet auch für Juristen weite Bereiche neuer Aufgaben. In dreieinhalb Monaten treten wir ein in den großen europäischen Binnenmarkt mit 340 Millionen Menschen. Damit werden wir die erste grundlegende Etappe auf dem Weg zur Europäischen Union zurückgelegt haben. Dies schafft eine Vielzahl von Chancen zur Betätigung in Wirtschaft und Verwaltung auch außerhalb der Grenzen Deutschlands. Es bedeutet zugleich auch, dass Juristen in Deutschland einer stärkeren Konkurrenz der europäischen Mitbewerber ausgesetzt sind.

Hier muss die Frage gestellt werden, ob unsere Juristen die angemessene Ausbildung erhalten, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage der Ausbildungsdauer. Haben unsere jungen Juristen nach dreizehnjähriger Schulausbildung, Studiendauer von durchschnittlich fast zwölf Semestern, Referendar- und Prüfungszeit von mehr als drei Jahren wirklich gleiche Startchancen? Oder haben ihre jüngeren Kollegen aus anderen EG-Mitgliedsstaaten nicht längst die besten Plätze besetzt, wenn deutsche Juristen ins Berufsleben eintreten? Ich weiß, dass eine Straffung und Verkürzung der Juristenausbildung seit Jahren in der Diskussion ist, gelegentlich scheint mir jedoch, dass man sich für diese Diskussion zu viel Zeit lässt. Es muss in unser aller Interesse liegen, für unsere jungen Menschen die Startchancen im großen Europa optimal zu gestalten. Immer mehr junge Leute werden uns fragen: Was habt ihr eigentlich getan, um uns in einem einigermaßen vernünftigen Zeitrahmen in das Berufsleben zu helfen? Dies ist eine Frage, die wir nicht weiter vertagen können. Sie muss jetzt vernünftig beantwortet werden.

Wenn ich dies sage, so ist das natürlich nicht nur eine Frage an die Juristenausbildung. Das ist eine Frage an die Ausbildungsdauer unseres akademischen Nachwuchses überhaupt. Ich halte es für auf die Dauer nicht akzeptabel, dass wir beispielsweise so tun, als müsse das 13. Jahr im Gymnasium unter allen Umständen erhalten bleiben, während andere längst zwölf Jahre Schulzeit bis zum Abitur haben. Wir haben im Gegensatz zu vielen Partnerländern auch noch die Wehrpflicht. Dies ist auch gut so, aber es bedeutet im Ergebnis eine weitere Hinauszögerung des Eintritts in das Berufsleben.

Ich fuge gleich ein anderes hinzu. Ich glaube, es ist von größter Wichtigkeit - das hat auch mit Juristenausbildung zu tun, das hat aber vor allem mit den Chancen der Studenten und der Schüler ganz allgemein zu tun -, dass wir diejenigen, die als Schüler für ein Jahr nach Amerika, nach England oder Frankreich gehen oder als Student an einer ausländischen Universität studieren, nicht mit einem Malus bestrafen, sondern mit einem Bonus belohnen.

Es muss doch wieder selbstverständlich werden, was in einer früheren Zeit gang und gäbe war, dass möglichst viele in das Ausland gehen, um dort zu lernen. Das setzt voraus - und wir sind in der EG hierbei auf gutem Wege -, dass wir beispielsweise bei der gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten weitere Fortschritte machen.

Wir brauchen überhaupt nicht stolz zu sein, wenn wir in den neunziger Jahren dieses Jahrhunderts das schaffen, was im Jahre 1910 noch selbstverständlich war: dass nämlich einer in Heidelberg sein Studium begonnen und an der Sorbonne, in Oxford, ja sogar in Harvard fortgesetzt oder beendet hat. Wir müssen nur an das wieder anknüpfen, was schon einmal selbstverständlich war.

V.

Wir müssen diese Öffnung nach und in Europa nicht zuletzt auch deswegen vollziehen, weil sich die Hoffnungen unserer Nachbarn in Mittel-, Ost- und Südosteuropa auf uns richten. Für sie geht es - wie Vaclav Havel es ausdrückte - um die „Heimkehr" nach Europa. Nach Jahrzehnten kommunistischer Herrschaft muss es diesen Ländern gelingen, die wieder gewonnene Freiheit fest zu verankern. Dem Aufbau des demokratischen Rechtsstaats kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

Wir alle wissen: Ohne die friedensstiftende Kraft des Rechts kann ein freiheitlicher Staat nicht bestehen. Nur ein Gemeinwesen, das dem Recht und der Gerechtigkeit verpflichtet ist, kann auf Dauer den Frieden bewahren. Unrecht erzeugt Unfrieden, im Innern wie nach außen.

Es ist eine großartige Entwicklung, die es uns heute ermöglicht, durch Hilfen an die Länder des ehemaligen kommunistischen Machtbereichs die Schaffung dauerhafter rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen. Heute erkennen auch viele, die dieser Aussage noch vor wenigen Jahren skeptisch gegenüberstanden, dass der Frieden zuallererst ein Werk der Gerechtigkeit ist. Abrüstung und Rüstungskontrolle allein garantieren keinen dauerhaften und wirklichen Frieden.

Die Verwirklichung einer dauerhaften Friedensordnung in Europa wird nur gelingen mit der Errichtung stabiler freiheitlich-demokratischer Rechtsstaaten überall auf unserem Kontinent. Ihr Beitrag, meine Damen und Herren, zur Wahrung des Rechts ist so auch ein Beitrag zur Sicherung des Friedens zwischen den Menschen und zwischen den Völkern. Ich fordere Sie auf, dies immer im Auge zu behalten bei Ihrer Arbeit zum Wohle der Menschen.

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Nr. 99 (23. September 1992).