17. Dezember 1982

Erklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag

 

Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

In der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 habe ich das Programm der von FDP, CSU und CDU getragenen Bundesregierung vorgestellt und unsere Absicht bekräftigt, möglichst am 6. März 1983 vor den Wähler zu treten. Ich habe deshalb den Antrag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt.

Einen solchen Antrag hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher zweimal gegeben:

Im September 1972 stellte Bundeskanzler Willy Brandt diesen Antrag mit dem erklärten Ziel, durch die Ablehnung des Antrags in die Lage versetzt zu werden, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorzuschlagen.

Im Februar 1982 hat Bundeskanzler Helmut Schmidt einen solchen Antrag gestellt, um sich der Zustimmung der damaligen Koalition zu vergewissern.

Meine Damen und Herren, auch wenn die Gründe im Jahr 1972 anders waren, knüpfe ich an das von Bundeskanzler Brandt damals genannte Ziel an. Mein Antrag soll dazu beitragen, daß der Weg zu Neuwahlen geöffnet werden kann.

Ich weiß, daß es über den Anwendungsbereich des Artikels 68 des Grundgesetzes - wie auch über andere Wege zur Auflösung des Bundestages während einer Legislaturperiode - eine intensive öffentliche Diskussion gibt. Nach eingehender Prüfung aller wesentlichen Gesichtspunkte und nach Beratungen und Gesprächen mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und Fraktionen bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß der von mir eingeschlagene Weg im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Artikel 68 des Grundgesetzes gibt dem Bundeskanzler die Möglichkeit, die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu fragen, ob für die Weiterarbeit der Bundesregierung eine hinreichende parlamentarische Basis gegeben ist. Ich stelle Ihnen heute diese Frage.

Meine Damen und Herren, ich erinnere an die Vereinbarung, welche die Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP im September 1982 getroffen haben. Wir sind damals in der Koalition gemeinsam zu der Auffassung gelangt, daß wir sofortige Neuwahlen angesichts der außergewöhnlichen Notlage, die wir vorgefunden haben, nicht verantworten können. Die Bewältigung dringender Probleme, für die in der früheren Regierung und Koalition keine Mehrheit zu erzielen war, duldete keinen Aufschub.

Ich erinnere vor allem an die Lage der öffentlichen Finanzen, an die wirtschaftliche Situation und insbesondere an die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Wir mußten den Bundeshaushalt 1983 und die ihn begleitenden Gesetze verabschieden. Wir mußten unserem Land sowie unseren Partnern und Verbündeten in der Welt Klarheit über den künftigen außenpolitischen Kurs verschaffen.

Deshalb war der Auftrag für diese Bundesregierung von Anfang an sachlich begrenzt. Deshalb haben wir von Anfang an angestrebt, dem Wähler so bald wie möglich Gelegenheit zu geben, sein Votum zur Politik der Koalition der Mitte, zu dieser neuen Politik, abzugeben.

Meine Damen und Herren, das bedeutet:

Erstens: Wir wollten ein auf das Notwendigste konzentriertes Dringlichkeitsprogramm.
Zweitens: Wir wollten uns nach Verabschiedung des Programms unverzüglich dem Wähler stellen.

Auf der Grundlage und gemäß dieser Absprache bin ich am 1. Oktober 1982 zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden. Dies habe ich in meiner Regierungserklärung am 13. Oktober 1982 bekräftigt, und dazu stehe ich selbstverständlich auch heute.

Den ersten Teil unserer Zusage haben wir eingelöst.

Erstens:
Die neue Koalition der Mitte hat die notwendigen ersten Schritte eingeleitet, damit die staatlichen Finanzen wieder gesunden können. Der Deutsche Bundestag hat die Haushaltsgesetze und die Begleitgesetze in dieser Woche verabschiedet.

Die Koalition hat die ersten Impulse gegeben, um unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und neue Arbeitsplätze, vor allem für die junge Generation, zu schaffen.

Die Bundesregierung hat zugleich deutlich gemacht, daß und wo wir uns gemeinsam mit unseren Mitbürgern Opfer zumuten müssen, damit das soziale Netz erhalten werden kann.

Wir haben die seit vielen Jahren anstehende Novelle zur Neuordnung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes verabschiedet.

Zweitens:
Die neue Koalition der Mitte hat die Freundschaft mit unseren europäischen Nachbarn und unseren Partnern im Nordatlantischen Bündnis gefestigt. Die Bundesregierung hat unsere Politik des Dialogs in den Ost-West-Beziehungen sowie der Partnerschaft mit den Ländern der Dritten Welt vertieft. Das Ziel unserer Sicherheitspolitik und unser fester Wille, für den Frieden in der Welt zu arbeiten, sind besonders deutlich geworden. Wir sind wieder ein verläßlicher und berechenbarer Partner in der internationalen Politik.

Nachdem wir das Dringendste getan haben, ist es geboten, sich dem Votum des Wählers zu stellen.

In zahlreichen Gesprächen habe ich den Eindruck gewonnen: Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wollen Neuwahlen. Meine Damen und Herren, die weit überwiegende Mehrheit unserer Bürger will ebenfalls Neuwahlen. Ich bin davon überzeugt, daß die angestrebten Neuwahlen notwendig sind:

Vor uns liegen außerordentlich schwierige Aufgaben. Es geht darum, unser Land aus der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland herauszuführen. Ob diese Aufgaben mit Aussicht auf Erfolg gelöst werden können, hängt entscheidend davon ab, daß die Arbeit der Parteien und Fraktionen, welche die Regierung tragen, von einem entschiedenen Wählerauftrag gestützt wird.

Die notwendige Politik muß langfristig angelegt sein. Denn wir wollen nicht Stückwerk leisten, sondern dauerhafte Fundamente legen, wie CDU, CSU und FDP dies schon einmal zu Beginn der Geschichte unserer Bundesrepublik Deutschland getan haben.

Wir, CDU, CSU und FDP, sind bereit, uns zum zweiten Mal einer solch schweren Aufgabe in einer schwierigen Zeit zu stellen.

- Wir wollen und müssen den Staatshaushalt in Ordnung bringen.
- Wir müssen Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft wiederbeleben.
- Wir müssen in der Außen- und Sicherheitspolitik unseren Weg zur Sicherung des Friedens in Freiheit weitergehen können, auch wenn wir dabei schwierige Auseinandersetzungen zu bestehen haben.
- Wir müssen dauerhafte Voraussetzungen für eine menschlichere Gesellschaft schaffen.

In all diesen Fragen gibt es noch keine umfassenden, längerfristigen Absprachen der jetzigen Koalitionspartner. Die Koalitionsvereinbarung konzentrierte sich auf das in meiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 dargelegte Dringlichkeitsprogramm. Es konnte und kann sich nicht auf alle Felder der Politik in der notwendigen Breite und Vielfalt erstrecken.

Das notwendige Dringlichkeitsprogramm ist erfüllt. Mit der Erfüllung dieses Programms ist für die Weiterarbeit der Koalition eine parlamentarische Grundlage nicht mehr gegeben.

Wir wollen nun den Wähler bitten, uns den Auftrag für eine langfristige Politik der neuen Koalition der Mitte zu geben.

Die Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP sind grundsätzlich bereit, nach der Wahl erneut zusammenzuarbeiten. Für die weitere Arbeit der Koalitionsparteien bedarf es einer neuen parlamentarischen Grundlage. Diese Grundlage soll der Wähler gewähren. Er soll darüber entscheiden, ob die Koalition weiter zusammenarbeiten kann und welcher gemeinsame Inhalt für eine zukunftsorientierte, langfristig angelegte Politik vereinbart werden kann.

Auch die SPD als Oppositionspartei hat klar erklärt, daß sie nicht bereit ist, eine Koalition einzugehen, und daß sie Neuwahlen will. Keine im Deutschen Bundestag vertretene Partei oder Fraktion wird durch eine Parlamentsauflösung übervorteilt.

Wenn gegen den Weg, den ich zu Neuwahlen eingeschlagen habe, der Einwand erhoben wird, daß die Verfassung manipuliert werde, so entbehrt dieser Einwand jeder Grundlage.

Ich habe seit meiner Wahl zum Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Ihnen und der deutschen Öffentlichkeit in aller Offenheit meine Erwägungen vorgetragen. Ich habe alles vermieden, was den Anschein des „Künstlichen" oder der Manipulation erwecken könnte.

Der Vorwurf der Manipulation wäre schon eher gerechtfertigt, wenn ich den Weg des Rücktritts gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes wählen würde.

Artikel 63 des Grundgesetzes setzt mehrere vergebliche Wahlgänge voraus, um den Weg zu Neuwahlen zu öffnen. In der augenblicklichen Situation würde es niemanden überzeugen, wenn ein derartiges Verfahren eingeschlagen würde, um den Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestages zu nötigen.

Ich bin der Auffassung, daß der von mir gewählte Weg zur Auflösung des Bundestags überzeugend und verfassungsrechtlich einwandfrei ist. Ich hebe noch einmal die wichtigsten Gesichtspunkte hervor:

Die Koalition braucht als Grundlage für die notwendige, langfristige und breit angelegte Politik der Erneuerung eine Entscheidung des Wählers.

Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wollen Neuwahlen. Es gibt keine Mehrheit des Bundestages, die bereit ist, eine andere Regierung zu wählen.

Mit ihren Wunsch nach Neuwahlen entsprechen die Parteien einem Wunsch der großen Mehrheit unserer Bevölkerung.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Entscheidung zu der von mir gestellten Frage nach Ihrem Gewissen zu treffen. Dem besonderen Charakter des Artikels 68 des Grundgesetzes entspricht es, daß ich persönlich an der Abstimmung nicht teilnehme.

Meine Damen und Herren, wir werden durch unser Verhalten eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung treffen, die ich dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen möchte.

 

Quelle: Bundeskanzler Helmut Kohl: Reden 1982-1984. Hg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bonn 1984, S. 76-81.