17. Juni 1997

Erklärung zum Gedenken an den 44. Jahrestag des 17. Juni 1953

 

Heute vor 44 Jahren wurde in der damaligen DDR der Volksaufstand gegen das SED-Regime von den kommunistischen Machthabern mit rücksichtsloser Gewalt niedergeschlagen. Die Menschen waren gegen Willkür und Unterdrückung sowie gegen die Teilung unseres Vaterlandes auf die Straßen gegangen. Sie traten ein für freie Wahlen, für die Achtung der Menschenrechte und für Selbstbestimmung. Die Hoffnung auf Freiheit wurde damals nicht erfüllt; aber heute wissen wir, daß die Geschichte denjenigen Recht gegeben hat, die sich für Freiheit und Einheit einsetzten.

Die Opfer des 17. Juni 1953 und alle, die sich in der früheren DDR mit großem Mut für die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, dürfen nicht vergessen werden. Das gilt auch für jene Menschen, die im Herbst 1989 für Recht und Freiheit auf die Straße gegangen sind. Sie haben Geschichte gemacht; sie verdienen mehr öffentliche Beachtung als ihre Unterdrücker und als die Nachfahren der SED-Machthaber, die sich heute schamlos in den Vordergrund drängen und vom eigenen Versagen abzulenken versuchen.

Der 17. Juni 1953 mahnt uns, Freiheit und Einheit als kostbare Güter zu achten und zu bewahren. Diese Erinnerung schützt davor, sich heute von denen täuschen zu lassen, die aus der Geschichte nichts gelernt haben. Extremisten - ob von links oder rechts - dürfen keine Chance mehr in unserem Land haben. Alle Demokraten sind aufgerufen, den anti-totalitären Grundkonsens - unverzichtbares Fundament unserer freiheitlichen Ordnung - wachsam zu verteidigen.

 

Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 53. 23. Juni 1997.