Heute jährt sich zum 20. Mal der Todestag von Hanns Martin Schleyer. Nach langen Wochen der Einkerkerung wurde er am 18. Oktober 1977 ermordet. Am 5. September 1977 waren bereits seine Begleiter Heinz Marcisz, Reinhold Brändle, Roland Pieler und Helmut Ulmer feige aus dem Hinterhalt erschossen worden.
Durch die Entführung Hanns Martin Schleyers wurde die Bundesrepublik Deutschland vor eine schwere Prüfung gestellt. Die Täter wollten unsere freiheitliche Ordnung in Staat und Gesellschaft treffen. Ihr Anschlag zielte damit auf uns alle.
Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland spürten im Herbst 1977 stärker denn je, daß sie durch gemeinsame Werte verbunden sind, die von den Terroristen mit Füßen getreten wurden. Sie hofften, bangten und litten mit dem Entführten und seiner Familie.
Die verantwortlichen Politiker setzten sich mit allen Mitteln des Rechtsstaates für die Befreiung Hanns Martin Schleyers ein. Gleichzeitig war es ihre Aufgabe, Gefahr für unsere Demokratie und Leib und Leben vieler anderer Menschen abzuwenden. Die schweren Entscheidungen, die es zu treffen galt, bedeuteten einen kaum lösbaren Gewissenskonflikt.
Aufgabe unseres Staates war und bleibt es, sich gegen seine Feinde zu behaupten, ohne sich ihrer Mittel zu bedienen. Dies ist ihm damals gelungen, jedoch zu einem sehr hohen Preis. Hanns Martin Schleyer konnte nicht befreit werden. Dieser Mann, der sich so sehr für unser freiheitliches Gemeinwesen eingesetzt hatte, wurde von den Feinden der Freiheit auf grausame Weise umgebracht.
Am heutigen Tag gedenken wir Hanns Martin Schleyers in Hochachtung und Dankbarkeit. Auch seinen ermordeten Begleitern gilt unser ehrendes Andenken. Für die Angehörigen empfinden wir tiefes Mitgefühl. Der heutige Tag des Gedenkens sollte uns Mahnung sein, jederzeit entschlossen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 83. 21. Oktober 1997.