20. Juli 1998

Erklärung zum Gedenken an den 20. Juli 1944

 

Am 20. Juli 1944 unternahmen Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer den Versuch, Deutschland von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu befreien und den von Hitler entfesselten Weltkrieg zu beenden. Viele von ihnen bezahlten ihre mutige Tat mit ihrem Leben. Auch ihre Familienangehörigen mußten grausame Vergeltungsmaßnahmen des NS-Regimes ertragen. Wir schulden den Opfern höchsten Respekt und bleibendes Gedenken.

Die Erinnerung an den 20. Juli 1944 darf niemals verblassen. Wir werden auch nicht vergessen, daß sich viele Überlebende des Widerstandes nach 1945 für den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland im Geiste der Menschlichkeit und der Freiheit engagiert haben.

Das Vermächtnis des 20. Juli 1944 verpflichtet uns, stets wachsam zu sein gegen die Feinde der Freiheit, gegen Intoleranz und die Mißachtung der menschlichen Würde. Radikale - egal, ob von rechts oder links - dürfen nie mehr eine Chance bekommen, die Geschichte unseres Landes zu bestimmen.

 

Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 53. 29. Juli 1998.