23. Mai 1974

Rede zum 25-jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der Frankfurter Paulskirche

 

25 Jahre sind im Leben und in der Geschichte eines Volkes nur eine kurze Spanne Zeit. Gleichwohl besteht die Bundesrepublik Deutschland jetzt fast doppelt so lange wie die Weimarer Republik und mehr als doppelt so lange wie das sogenannte „Tausendjährige Reich". 1918/19 -1933 - 1945: Diese Zahlen markieren schicksalhafte Wendungen in der deutschen Geschichte. Sie stehen für tiefe Einbrüche in der historischen Kontinuität unseres Volkes.

Aber gerade hier in der Paulskirche erinnern wir uns daran, dass dies nicht die ganze Geschichte unseres Vaterlandes ist. Dieses Land hat nicht nur eine barbarische nationalsozialistische Revolution erlebt; es hat auch, hier in der Frankfurter Paulskirche, jetzt vor 125 Jahren, den Versuch einer politischen Revolution gesehen, die die politische und persönliche Freiheit und die Einheit Deutschlands zum Ziel hatte. Wir wissen heute, dass der Text der Frankfurter Reichsverfassung von 1849 manchen der Väter des Grundgesetzes in alle Sitzungen des Parlamentarischen Rates begleitet hat. Darin bezeugt sich ein Stück der demokratischen und republikanischen Tradition in unserem Lande, die in ihrer Substanz aus den Errungenschaften eines über Jahrhunderte entwickelten Fortschritts der politischen Kultur in Deutschland besteht.

Die andere Erfahrung unserer Verfassungsväter ist das Erlebnis der Unfreiheit, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit, des Terrors - der Trauer und der Verzweiflung darüber, dass im deutschen Namen die Würde und Freiheit der Menschen verletzt wurden, eine Erfahrung, die sich in den entschlossenen Willen wandelte, alles dafür zu tun, damit sich dies nie mehr sollte wiederholen können; eine Erfahrung, die vor allem auch an den 20.Juli 1944 anschließt, dessen 30.Jahrestag wir in diesem Jahr begehen werden. Beides ist in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingegangen: die demokratische Tradition der letzten 125Jahre und der Wille zur deutschen Einheit ebenso wie die Entschlossenheit, innerer Feindschaft und brutaler Gewalt keine Chance mehr zu geben.

Wegen ihrer Bemühungen, nicht nur die Errungenschaften der Weimarer Verfassung zu erhalten, sondern vor allem auch ihre Fehler zu vermeiden, haben viele den Vätern des Grundgesetzes kritisch vorgehalten, sie hätten der Bundesrepublik eine negative Verfassung gegeben. Der Vorwurf ist unberechtigt. Aber selbst wenn die Kritik zuträfe: Die Väter des Grundgesetzes hatten sich schuldig gemacht, hätten sie nicht alles getan, die Wiederkehr der Unfreiheit und mit ihr die erneute Möglichkeit eines tyrannischen Systems zu verhindern. Wer der Unfreiheit wehrt, gibt der Freiheit eine Chance. Dies haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rates getan. Dafür gebührt ihnen unser bleibender Dank und unsere Anerkennung. Sie haben uns eine Verfassung gegeben, die Grundentscheidungen und Leitprinzipien für ein freiheitliches, sozial gerechtes und menschenwürdiges Zusammenleben in Staat und Gesellschaft enthält. Sie haben uns eine Verfassung der Freiheit gegeben.

Dieses Grundgesetz war das Werk aller politischen Parteien in unserem Lande. Am Anfang des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland stand die Solidarität aller Demokraten. Diese Solidarität erwies sich an dem Grundwert unserer Verfassung: dem klaren Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieses unser Grundgesetz verkörpert die Ergebnisse und Ideale der beiden großen westlichen Revolutionen: der Französischen von 1789 und der Amerikanischen von 1776. Es enthält neue, einzigartige Ideen. Es definiert das nationale Interesse nicht mehr nur in Abwehr und in Abgrenzung gegenüber anderen Staaten; es legt vielmehr den Grundstein zur europäischen Einigung; es bringt den Willen des deutschen Volkes zur internationalen Zusammenarbeit und zur friedlichen Verständigung zum Ausdruck; es enthält in den Artikeln 24 und 25 des Grundgesetzes Ansätze einer Weltinnenpolitik; es legt verbindliche Leitlinien und Zielsetzungen für den neuen deutschen Staat fest; es zeigt sich entschlossen und wehrhaft gegenüber den Feinden der Demokratie; es verbindet Festigkeit in den Grundsätzen mit Flexibilität in jenen Fragen, die in der Tagespolitik entschieden werden können und müssen; es hat jene politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Dynamik ermöglicht, deren Zeuge wir in den vergangenen 25 Jahren alle waren.

Diese Bundesrepublik Deutschland ist unser aller Staat. Es ist unser aller Aufgabe, die Gemeinsamkeit in diesen Grundprinzipien unseres Staates zu bewahren. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie selbst zum Gegenstand politischer Auseinandersetzung werden.

Es muss eine von allen Beteiligten akzeptierte gemeinsame Ordnung geben, die den Freiheitswillen des Schwächeren vor dem Freiheitswillen des Stärkeren schützt und gegenüber dem ausgreifenden Freiheitswillen des einzelnen das Freiheitsinteresse aller anderen zur Geltung bringt. Diese Ordnung muss partikularer Verfügung entzogen, für alle berechenbar und praktisch handhabbar sein. Sie muss deshalb aus objektiven Normen und Institutionen bestehen.

Diese gemeinsame Ordnung darf aber keine Momente enthalten, die den Freiheitswillen verneinen, die Entfaltung der Person unterbinden, die Selbstverwirklichung des einzelnen einschränken, indem sie ihm eine fremde Sinnorientierung aufzwingen. Anderenfalls würde die Ordnung, die der gemeinsamen Freiheit dienen soll, selbst die Freiheit beeinträchtigen.

Der Verfassungsstaat erklärt deshalb nur den einen Wert für absolut verbindlich, der seinerseits den Anspruch auf Freiheit überhaupt erst begründet: das Person-Sein. Das ist das Prinzip des Verfassungsstaates. Darin liegt die Solidarität der Freiheit. Wer die gemeinsame Freiheit verspielt, der verspielt auch die eigene.

Wir wollen nicht den Kampf um die Verfassung, die alle Parteien gemeinsam geschaffen haben, sondern den politischen Wettbewerb der Parteien auf dem Boden dieser Verfassung. Wir können die Meinungsverschiedenheiten und die Konflikte in unserer Gesellschaft nur dann ohne Schaden für das Gemeinwesen austragen, wenn das Einverständnis aller in die gemeinsame Verfassung, wenn die Solidarität der Demokraten auch in Zukunft über jeden Zweifel erhaben ist. Unsere Verfassung garantiert aber nicht von vornherein die Solidarität der Demokraten. Die Verfassung wird vielmehr erst durch die Solidarität der Demokraten zur vollen Wirkung gebracht.

Die freiheitliche Verfassung stiftet nicht nur gesellschaftlichen Frieden, sondern auch den Rechtsfrieden. Sie ermöglicht es uns, unsere Konflikte ohne Gewalt, unter Respektierung der Freiheit des anderen und im Bemühen um gegenseitige Gerechtigkeit auszutragen. Eine Verfassung der Freiheit ermöglicht, ja erfordert friedlichen Wandel. Wer aber die Verfassung ideologisch auflädt, bringt sie um ihre friedensstiftende Funktion. Wer sie mit geistigen und politischen Monopolansprüchen konfrontiert, bringt sie um ihre Integrationskraft. Es besteht immer die Gefahr, dass die friedensstiftende Funktion einer Verfassung gefährdet ist. Es bedarf deshalb der ständigen Bemühung, diese Funktion zu erhalten, genauso wie es der dauernden Anstrengung bedarf, eine freiheitliche Verfassung zu erhalten. Zu dieser gemeinsamen Anstrengung gehört auch die Bewahrung der Übereinstimmung über die Bedeutung der wichtigsten politischen Begriffe. Beides ist voneinander nicht zu trennen.

Wir erleben gegenwärtig: Wir können nicht mehr auf gemeinsame Begriffe zurückgreifen und uns nicht mehr auf eine allen gemeinsame politische Sprache verlassen, wenn wir die Grundlagen eines freien Gemeinwesens für alle verbindlich beschreiben wollen. Der Verlust der Verständigungsmöglichkeit, der sich aus der fehlenden Übereinstimmung über den Inhalt der wichtigsten politischen Begriffe ergibt, beeinträchtigt die Lebensfähigkeit der Verfassung. Aus diesem Grunde sind heute Anstrengungen notwendig, um die politischen Begriffe vor der Besetzung mit autoritären oder dogmatischen Inhalten zu schützen. Der absolute Wahrheitsanspruch einer dogmatischen Politik führt notwendig zu einer Polarisierung der Gesellschaft. Hier wird deutlich, welche besondere Aufgabe unseren Schulen zukommt, die Übereinstimmung über den Inhalt der politischen Begriffe und den Respekt vor der Verfassung zu erhalten.

Die Solidarität der Demokraten besteht in dem Vertrauen eines jeden und jeder Partei in die Lauterkeit der demokratischen Gesinnung, dem Patriotismus des anderen und der anderen Partei. Dieses Vertrauen ist aber nur so lange möglich, solange jede Partei radikale Feinde der Demokratie aus ihren Reihen fernhält. Politische Parteien haben in einer Demokratie eine doppelte Aufgabe: die Aufgabe der Integration, aber auch der Abwehr. Diese Aufgabe der Abgrenzung haben die demokratischen Parteien in den letzten 25Jahren zum Wohle der deutschen Demokratie erfüllt. Für die Zukunft der Demokratie in Deutschland ist es entscheidend, dass dies auch weiterhin so bleibt. Ohne wehrhafte Demokratie gibt es keine Solidarität der Demokraten.

Die demokratische Verfassung will ein offenes Regierungs- und Gesellschaftssystem. Politik in der Demokratie heißt: Wettbewerb von Personen und Positionen, von Richtungen und Programmen; heißt:

Kontrolle der Regierenden durch öffentliche Kritik und parlamentarische Opposition. Demokratie ist gerade deshalb möglich, aber auch nötig, weil niemand einen Monopolanspruch auf die allein richtige Politik erheben kann, weil zwar alle dem Gemeinwohl verpflichtet sind, dieses Gemeinwohl in seiner inhaltlichen Ausprägung aber immer in der Auseinandersetzung gewonnen werden muss. Vielfalt, Offenheit und Wettbewerb auf allen Gebieten machen den geistigen, politischen und ökonomischen Reichtum einer freiheitlichen Gesellschaft aus.

Der Pluralismus konkurrierender gesellschaftlicher Kräfte wird am besten gewährleistet durch ein System konkurrierender Kompetenzen der Herrschaftsausübung. Das Grundgesetz hat daher mit Recht so großes Gewicht auf die Teilung der Gewalten gelegt. Diesem Ziel dient auch die bundesstaatliche Gliederung der Bundesrepublik, die das Grundgesetz für unabänderlich erklärt. Föderative Ordnung heißt: Überschaubarkeit, Macht und Fehlerkontrolle, Wettbewerb im Streit um die bessere Politik, Einbau der Opposition in die Staatsgestaltung, Dynamik, Flexibilität und wünschenswerte Vielfalt. Die CDU sagt deshalb in ihrem Programm, dass Demokratie eine fortzuentwickelnde politische Ordnung ist, die die Mitwirkung der Bürger gewährleistet und ihre Freiheit durch Verteilung und Kontrolle der Macht sichert. Wir wollen Wettbewerb und Konkurrenz um die Ausgestaltung des freiheitlichen und sozialen Rechtsstaates.

Unsere Verfassung kann ihre Freiheit sichernde, Frieden stiftende und Ausgleich und Gerechtigkeit ermöglichende Funktion nur erfüllen, wenn die Bürger der Bundesrepublik sie für gerecht, für legitim erachten und als solche anerkennen. Das Grundgesetz setzt voraus, dass wir die Würde des Menschen als eine Macht anerkennen, die jeder politischen Macht absolute Grenzen setzt. Der Mensch ist im letzten nur sich selbst, seinem Gewissen und Gott verantwortlich. In seinem Recht auf Selbstbestimmung und persönliche Freiheit gründet die Vielfalt einer offenen Gesellschaft, die Würde und die Menschlichkeit einer freiheitlichen Demokratie. Die Überzeugung des Christentums und der idealistischen Tradition -„Du sollst den Menschen nicht als bloßes Mittel gebrauchen" - münden hier zusammen: Der Mensch trägt seinen Zweck und seinen Wert in sich selbst; er entzieht sich von seinem Wesen her dem letzten Anspruch eines anderen, auch und gerade des Staates. Jede irdische Macht ist dem Menschen nur anvertraut, damit er sie - in Grenzen und in kontrollierter Verantwortung - treuhänderisch ausübe. Es ist das Bewusstsein seiner „Verantwortung vor Gott", wie die Präambel des Grundgesetzes es formuliert, in dem diese Erkenntnis um des Menschen willen seinen verbindlichen Ausdruck im Grundgesetz gefunden hat.

Die Legitimität des Grundgesetzes beruht auf dem Menschenbild, das ihm zugrunde liegt. Es fordert nicht den „neuen" Menschen als Voraussetzung für eine „vollkommene" Gesellschaft und eine „wahre" Demokratie. Es nimmt den Menschen so, wie er ist - mit seinen Schwächen, seiner Endlichkeit, seiner Irrtumsfähigkeit, seinem immer nur unvollkommenen Wissen -, aber auch mit seiner Fähigkeit, sein persönliches Schicksal und das der Gemeinschaft zum Besseren zu wenden. Jeder Mensch muss und will sich selbst verwirklichen. Dazu müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:

Der Mensch muss frei sein, um seine Besonderheit und Individualität verwirklichen zu können;

er wird seiner Besonderheit aber nur bewusst und kann sie nur realisieren im Zusammenleben mit anderen Menschen.

Die Entfaltung der Person ist weder möglich durch Isolierung von den anderen im bloßen Individualismus noch durch Auslieferung an die anderen im Kollektivismus. Hier steckt das Grundproblem unseres sozialen Lebens, auf das der moderne Verfassungsstaat die rationale, humane und fortschrittliche Antwort gibt. Alle Freiheitsrechte sind sozialpflichtig, weil die Freiheit des anderen Bedingung der eigenen Freiheit ist und Freiheitswille ein kollektiver Tatbestand ist.

Das Grundgesetz hat sich bewährt. Es ist offen für einen Wandel in Freiheit, offen für eine moderne Politik sachorientierter Reformen. Ein Beispiel für die Vitalität und die Möglichkeiten, die in der Verfassung angelegt sind, ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie stellt den Versuch dar, die Prinzipien der Verfassung und der Demokratie auch auf dem Gebiet der Wirtschaftsordnung zu verwirklichen.

Die Lösung der künftigen Probleme wird gewiss nicht scheitern an einer angeblich statischen Verfassung, sondern allenfalls an dem Mangel an politischem Mut, Phantasie und Augenmaß bei jenen, die die politische Verantwortung tragen. Wo immer das Grundgesetz einer sachlich gebotenen Anpassung bedarf, haben wir uns dieser nicht widersetzt; wir werden uns ihr auch in Zukunft nicht entgegenstellen. Eine dieser politischen Herausforderungen liegt für uns in der Aufgabe, den Sozialstaat auf eine freiheitliche, demokratische Weise weiterzuentwickeln.

Das Grundgesetz kennt nicht die falsche Alternative: Rechts- oder Sozialstaat. Es hat den Rechtsstaat und den Sozialstaat als Prinzipien gleichen Ranges und gleichen Gewichtes normiert. Sozialstaatsprinzip bedeutet für uns: die tatsächliche Verwirklichung der Grundrechte für jeden einzelnen durch eine Politik, die sich an den Geboten der Chancengleichheit und der sozialen Gerechtigkeit orientiert. Der Staat muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jeder seine Rechte und Freiheiten mit Aussicht auf Erfolg wahrnehmen kann. Auf diese Weise stellt das Sozialstaatsprinzip jeden Bürger in die Solidarität der gesamten politischen Gemeinschaft. Der Staat muss durch seine Politik die Bedingungen für die Möglichkeit individueller Freiheit schaffen. Der Gebrauch der Freiheit bedarf nämlich gesellschaftlicher Voraussetzungen, die wir immer wieder neu erbringen müssen. Unter den Bedingungen des modernen Lebens kann es wirkliche Freiheit nur geben, wenn der Verfassungsstaat Sozialstaat ist.

Das alte Freiheitsrecht auf individuelles Streben nach Glück hat nichts von seiner Bedeutung verloren. Möglichkeiten der Verwirklichung gibt es nur noch, wenn der Staat diejenigen Mindestbedingungen und Voraussetzungen garantiert, die der einzelne aus eigener Kraft zu schaffen und zu sichern nicht mehr in der Lage ist. Praktisch heißt das: Der Staat ist mitverantwortlich dafür, dass Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit nicht nur in den Rechtsverhältnissen der Bürger, sondern auch in ihrem Alltag verwirklicht werden. Das darf aber nicht auf dem Wege der Bevormundung des einzelnen geschehen, das heißt: nicht Verplanung des einzelnen, sondern Planung der allgemeinen Verhältnisse, um dem individuellen Streben des einzelnen nach Selbstverwirklichung objektive Aussichten auf Erfolg zu schaffen.

Der einzelne sieht heute seine Freiheiten nicht so sehr gefährdet als Bürger im Staat wie als Mitglied in Organisationen und Verbänden. Diese treten ihm allzu oft fremd und anmaßend gegenüber. Der Staat muss seinen Bürgern auch in ihrer Rolle als Mitglieder von Organisationen zu ihren Rechten und Freiheiten verhelfen. Der Staat muss verhindern, dass sich in der Gesellschaft nur die Interessen mächtiger Organisationen durchsetzen - auf Kosten all jener für die Bürger oft wichtigeren Interessen, die nicht organisierbar sind und deshalb keine mächtige Organisation im Rücken haben. Gegen den Hegemonieanspruch gesellschaftlicher Großmächte muss der Staat den Primat der Politik durchsetzen und auf sein politisches Mandat pochen.

Es gehört zu den wesentlichen Zielen des modernen Verfassungsstaates, den Schwachen zu helfen und sie zu schützen und Abhängigkeiten zu beseitigen. Es lässt sich aber nicht von vornherein und ein für alle Mal entscheiden, wer die Schwachen und Abhängigen einerseits und wer die Mächtigen andererseits sind. Unser Verfassungsstaat beruht auf der Einsicht, dass Macht und Abhängigkeit in der Wirklichkeit des sozialen und politischen Lebens schwer aufzuspüren sind; es gibt auch die Macht der Ohnmächtigen und die Abhängigkeit der Unabhängigen. Macht und Abhängigkeit können sich für die gleichen Menschen von einer Situation zur anderen grundlegend verändern. Deshalb strebt der Verfassungsstaat sein Ziel, den Schwachen Hilfe, den Abhängigen Freiheit zu verschaffen, auf dem Wege strikter Allgemeinheit und Neutralität an: Er spricht nicht den einen Gruppen das Monopol zu, schwach und abhängig zu sein, und erklärt die anderen für stark und mächtig, sondern er stellt allgemeine Richtlinien auf, nach denen die sich von Fall zu Fall als schwächer oder abhängig Erweisenden gegen die jeweils Überlegenen Schutz finden und Chancen gewinnen. Verfassungsstaatliche Politik glaubt, die Hilfe für die Schwachen, die Freiheit für die Abhängigen dadurch am besten und gerechtesten zu verwirklichen, dass sie von der Solidarität aller Bürger ausgeht, anstatt sich mit den einen gegen andere zu solidarisieren.

Dies alles erfordert ein neues Verständnis des Staates und eine neue Qualität der Politik. Der Staat ist mehr als nur ein Makler, ein Schiedsrichter zwischen rivalisierenden Gruppeninteressen. Er ist der Anwalt der gemeinsamen Interessen aller, die Instanz des Gemeinwohls. Inflation, Energiekrise, Bedrohung der Arbeitsplätze, Gefährdung der Lebensgrundlagen haben die Frage nach der Verantwortung für das Ganze, nach der Grundlage und der Verwirklichung des Gemeinwohls mit Leidenschaft stellen lassen. Der Staat als Garant der Freiheit und Anwalt des Gemeinwohls - oder aber als Beute mächtiger Gruppen, zwischen denen dann nur noch das Recht des Stärkeren gilt: Dies ist die unbequeme Alternative, der wir nicht ausweichen können. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bürger ihrem demokratischen Staat Autorität gewähren können. Unser Staat muss Ansprüche an uns stellen, weil er uns die Chance der Freiheit gibt, weil er - und nur er - die gemeinsamen Interessen aller vertritt. Wenn eine Regierung oder eine Partei auf überzeugende Weise diesen Anspruch des Staates an die Jugendlichen, an die Intellektuellen, an die Arbeitnehmer und an andere Schichten unseres Volkes darstellt, wird sie auf eine Bereitschaft zum sozialen und politischen Engagement stoßen, das viele überraschen wird.

Wenn wir uns heute der Gründung der Bundesrepublik Deutschland vor 25 Jahren erinnern, dann ist dieser Tag nicht geprägt von der Sentimentalität der Rückerinnerung. Dieser Tag stellt Fragen, er ist Auftrag und Aufgabe für uns. Was ist es eigentlich, was uns, den Bürger der Bundesrepublik, was uns Deutschen gemeinsam ist? Was ist unser gemeinsames politisches Ziel, was ist der Sinn unserer nationalen Existenz? Wir besinnen uns auf unsere Verfassung, ihre Werte und Verfahren, als jenes Element der Integration, ohne das Staat und Gesellschaft keinen Bestand haben können. Wir besinnen uns auf die Ziele der Verfassung, die unserem Staat nach innen und außen den Weg weisen: zur Sicherung und zum Ausbau des demokratischen und sozialen Rechtsstaates; zu einer Politik, die auf die Wiedervereinigung Deutschlands und den freien Zusammenschluss freier Völker angelegt ist.

Gerade in der jetzigen Situation, da eine Chance für die Wiedervereinigung vorerst nicht zu sehen ist und Bestand und Zukunft der europäischen Integration gefährdeter ist denn je, ist es unsere Aufgabe und unsere Pflicht, uns an den Auftrag des Grundgesetzes zu erinnern, unsere „nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Politische Ideale und Gebote der Verfassung werden nicht dadurch hinfällig, dass das Ziel fern und der Weg nicht sichtbar ist. Die Väter der Frankfurter Paulskirche haben uns damals ein Zeichen gesetzt für eine Hoffnung, die erst Jahrzehnte später in Erfüllung gehen sollte.

Eine Politik, die sich an der Verfassung orientiert, kann sich mit den Realitäten nicht einfach abfinden; sie ist aufgerufen, diese Realitäten nach den Prinzipien der Verfassung zu verändern, das heißt: Die Teilung Deutschlands darf nicht bleiben.

Die Idee der Freiheit ist unsere vorrangige Legitimation gegenüber der DDR. Die Chancen der Freiheit zu mehren: Dies ist Motiv und Ziel unserer Außenpolitik. Diese Außenpolitik können wir nur erfolgreich gestalten und konsequent durchhalten, wenn wir zur geistig-moralischen Selbstdarstellung eines freien Gemeinwesens fähig und willens sind; wenn wir unsere staatliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung legitimieren können durch einen Anspruch, der über materielle Interessen und wirtschaftlichen Wohlstand hinausreicht. Die Auseinandersetzung um die künftige Gesellschaftsordnung wird gewinnen, wer diese Ordnung überzeugender als die freiere, die gerechtere und die menschlichere Ordnung legitimieren kann.

Dieser Tag der Verfassung, den wir, nach 25Jahren, heute hier begehen, gibt uns allen Anlass, uns der gemeinsamen Grundlagen unseres Staates zu erinnern und die Rückbesinnung auf die Wertordnung unserer Verfassung bei allen zu wecken, für die Freiheit und Gerechtigkeit unverzichtbare Lebensgüter sind. Die Erinnerung an die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist uns Anlass, uns auf unser Grundgesetz als einer Verfassung der Freiheit zu besinnen und seine Werte und Prinzipien, die mancherorts verschüttet zu sein scheinen, erneut zu beleben.

Nicht der Text der geschriebenen Verfassung ist der Boden, auf dem unsere verfassungsmäßige Ordnung steht, sondern die tatsächliche Geltung der Prinzipien im Leben unseres Volkes, das Festhalten an den politischen Grundentscheidungen, die Lebendigkeit der sie tragenden Überzeugungen. Das ist der wahre „Boden" des Grundgesetzes, von dem aus wir den Herausforderungen der Zeit begegnen müssen. Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands stellt sich diesem Auftrag.

 

Quelle: Redemanuskript. ACDP 01-710-068/4