25. Januar 1996

Ansprache des Ehrenpräsidenten des B'nai B'rith Europa, Joseph H. Domberger, anlässlich der Verleihung der B'nai B'rith Goldmedaille an Bundeskanzler Kohl in München

 

Herr Bundeskanzler,
Herr Ministerpräsident,
verehrte Gäste,

unsere Organisation, die 153 Jahre existiert, verfolgt noch heute die Ideale von "Wohltätigkeit, Bruderliebe und Eintracht". Ihre Aufgabe war und ist es, "Israeliten zu vereinigen zur Förderung der höchsten Interessen der Menschheit, ihnen die reinsten Grundsätze der Menschenliebe, der Ehre und des Patriotismus einzuprägen, Kunst und Wissenschaft zu unterstützen, die Not der Armen und Dürftigen zu lindem. Kranke zu besuchen und zu pflegen, den Opfern der Verfolgung zu Hilfe zu kommen, Witwen und Waisen zu beschützen und ihnen mit allen Kräften hilfreich beizustehen."

In einem Buch aus dem Jahre 1933, welches zum fünfzigjährigen Jubiläum des B'nai B'rith in Deutschland ausgegeben wurde, las ich, was einen großen Führer ausmacht. Heute würde man aus verständlichen Gründen lieber "Staatsmann" sagen und so zitiere ich die alten Worte, die noch heute gültig sind:

Staatsmann sein - bedeutet verantwortlich sein, sich verantwortlich fühlen. Bedeutet: ein Ziel haben und sich nicht beirren lassen. Bedeutet: bei Ehrungen und Anerkennungen das richtige Maß eigenen Verdienstes setzen, bei Tadel oder Angriffen das Berechtigte herausfinden. Bedeutet: die Fähigkeit, von Undank unberührt bleiben, über Dank sich freuen können. Staatsmann sein bedeutet: Einsamkeit in der Vielheit, Liebe trotz der Erkenntnis menschlicher Schwächen, Opfer bei scheinbarer Rücksichtslosigkeit, wenig Muße, doch Zeit für alle. Staatsmann sein heißt: von einem treibenden Gedanken erfüllt sein, dessen Dauer das einzig Ruhende ist. Kurz, Staatsmann sein bedeutet: Fels in der Brandung sein.

Wie passend sind diese Worte auf unseren heutigen Laureaten.

Die Mitglieder unserer Organisation als engagierte und verantwortliche Bürger der Länder, in denen sie leben, ehren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Politik, Kunst und Wirtschaft als Zeichen der Anerkennung oder auch als Beispiel und Ansporn für andere. So hat der europäische B'nai B'rith in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel den ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker, Professor Berthold Beitz und Professor Rolf Rodenstock mit der Medaille für humanitäre Verdienste geehrt. Der B'nai B'rith International ehrte seinerzeit in New York Bundeskanzler Willy Brandt.

Zum ersten Mal ehrt der B'nai B'rith International auf deutschem Boden, hier in München, mit der "President's Medal for Humanitarianism" Herrn Bundeskanzler Kohl. Unsere besondere Anerkennung gilt einem deutschen Politiker, einem Staatsmann, einem Europäer, einem Kämpfer gegen Rassismus und Fremdenhaß, einem Freund des Staates Israel und nicht zuletzt einem Freund und Partner des B'nai B'rith. Er hat sich für Humanität, Frieden und für vertrauensvolle Beziehungen zwischen der Bundesrepublik, ihren Nachbarn, aber auch der jüdischen Gemeinschaft in seinem eigenen Land, in Europa und den USA eingesetzt.

Sein besonderes Engagement für den Friedensprozeß im Nahen Osten, sein Verhältnis zum Staate Israel, welches in seiner Amtszeit als Bundeskanzler sich zukunftsweisend entwickelt hat und seine Rolle im Aufbau der Europäischen Union, eines Europa, in dem wir jüdischen Bürger eine aktive Rolle zu spielen haben, sind beispielhaft.

Ausdruck dessen sind seine unzähligen Reden im Bundestag, seine Ansprachen bei Staatsempfängen im In- und Ausland, in denen er sich vehement gegen Fremdenhaß, Antisemitismus und Vorurteile erhoben hat. Ganz zu schweigen von seinen Hilfeleistungen bei Interventionen in der Frage der Auswanderung von Juden aus der damaligen Sowjetunion und für Juden in Syrien.

Der B'nai B'rith dankt Herrn Bundeskanzler Kohl für seinen tatkräftigen Einsatz und ehrt ihn als Vorbild für andere und als Wegweiser zukünftiger Generationen. Herr Bundeskanzler, darf ich Sie herzlichst bitten, sich zur Verleihungszeremonie auf das Podium zu begeben.

Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 10. 2. Februar 1996.