26. Oktober 1998

Ansprache von Bundespräsident Roman Herzog anlässlich der Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Helmut Kohl, in der Villa Hammerschmidt


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

 

ich verleihe Ihnen heute in Anbetracht Ihrer Verdienste um unser Land das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung.

 

Sie sind der zweite Träger dieses Ordens. Vor Ihnen ist dieses Großkreuz, welches ein Lorbeerkranz ziert, nur an Konrad Adenauer verliehen worden.

 

Mit der heutigen Auszeichnung wird der Bogen vom ersten Bundeskanzler unseres Landes zu Ihnen, Herr Bundeskanzler, geschlagen. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen:

 

Erstens: Konrad Adenauer hat Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf die internationale Bühne zurückgeführt. Heute ist Deutschland überall in der Welt ein geachteter Partner. Daß dem so ist, verdanken wir maßgeblich auch Ihnen, Herr Bundeskanzler.

 

Zweitens: Konrad Adenauer hat nach einem fürchterlichen Krieg und dem düstersten Kapitel unserer Geschichte die Integration des frei gebliebenen Teils unseres Landes in den Kreis der westlichen Demokratien erreicht. Sie, Herr Bundeskanzler, haben in Ihrer Amtszeit - in Kontinuität zu Willy Brandt - die Westintegration um die Partnerschaft mit unseren Nachbarn im Osten Europas erweitert und vertieft.

 

Drittens: Die Ära Adenauer stand für den Wiederaufbau des westlichen Teils unseres Vaterlandes nach dem Krieg. Unter Ihrer Führung, Herr Bundeskanzler, hat sich die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes vollendet. Sie haben damit das von Konrad Adenauer begonnene Werk zu Ende gebracht.

 

Viertens: Konrad Adenauer, Alcide de Gasperi und Robert Schumann haben mit Mut und Weitsicht den Weg zur europäischen Einigung eröffnet. Sie, Herr Bundeskanzler, haben - zusammen mit anderen - die Europäische Union mit großer Unbeirrbarkeit auf den Weg ihrer Vollendung geführt.

 

 

 

Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 70. 28. Oktober 1998.