3. Juli 1997

Gemeinsame deutsch-französische Erklärung über die weitere Verstärkung der außenpolitischen Zusammenarbeit

 

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel und der französische Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Hubert Védrine, gaben am 3. Juli 1997 folgende gemeinsame Erklärung über die weitere Verstärkung der deutsch-französischen außenpolitischen Zusammenarbeit ab:

Anläßlich der Konsultationen am 3. Juli 1997 in Bonn haben wir unsere gemeinsame Entschlossenheit bekräftigt, die deutsch-französische Zusammenarbeit zu vertiefen und die vielfältigen Verbindungen zwischen unseren Ländern in einer Zeit, in der Europa vor wichtigen Herausforderungen steht, weiter zu verstärken.

Wir haben deshalb auf der Grundlage einer gemeinsamen Analyse eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die darauf abzielen, den "deutsch-französischen Reflex" in der täglichen Arbeit unserer Ministerien zu verstärken. Zu diesem Zweck haben wir folgendes vereinbart:

1. Gemeinsames Handeln auf Ministerebene

Wir beabsichtigen, zukünftig gemeinsame Reisen in dritte Staaten zu unternehmen. Überdies streben wir eine Abstimmung unserer Reiseplanungen an.

Die deutsch-französischen Botschafterkonferenzen, die sich als wichtiges Instrument unserer Abstimmung erwiesen haben, werden in regelmäßigen Abständen fortgesetzt. Nach der letzten Konferenz 1996 in Berlin zum Thema "Rußland und Ukraine" wird die nächste Konferenz dem Thema "transatlantische Beziehungen" gewidmet, die für unsere beiden Länder von zentraler Bedeutung sind. Die Konferenz soll 1998 in Frankreich stattfinden.

2. Engere Verbindungen zwischen den deutschen und französischen Arbeitseinheiten

Die zuständigen Arbeitseinheiten der beiden Ministerien stimmen sich noch intensiver als bisher zu allen gemeinsam interessierenden Bereichen ab. Ziel ist es, für alle wichtigen bilateralen sowie multilateralen Ereignisse so weit wie möglich zu gemeinsamen Positionen zu kommen. In jedem Fall soll in den Vorbereitungspapieren für wichtige Ereignisse die Position des Partners angemessen Berücksichtigung finden.

Für die Zusammenarbeit ist es wichtig, daß unsere Diplomaten einander kennen und mit den Strukturen und Arbeitsweisen des Partners vertraut sind. Deshalb werden die deutschen und französischen Diplomaten ab Ebene der Referatsleiter innerhalb der ersten vier Monate nach ihrem Dienstantritt in der Zentrale einen Antrittsbesuch im Außenministerium des Partnerlandes abstatten. Das gleiche gilt für Referenten, die in ihrer Arbeit mit dem Partnerland zu tun haben.

In die Ausbildungsprogramme für Nachwuchsdiplomaten werden Informationsbesuche im Außenministerium des Partnerlandes aufgenommen. Die Nachwuchsdiplomaten erhalten Unterricht in der Sprache des Partners.

3. Neue Wege der Zusammenarbeit

Wir wollen neue Wege für Strukturen und Arbeitsweisen unserer Botschaften im Partnerland erproben. Anknüpfend an den seit zehn Jahren bewährten Austausch von Beamten der beiden Außenministerien wird in einem ersten Schritt ein deutscher Diplomat an die französische Botschaft in Bonn und ein französischer Diplomat an die deutsche Botschaft in Paris entsandt.

Zur Intensivierung des Informationsausstausches zwischen den beiden Außenministerien werden die Botschafter in Bonn und Paris ermächtigt, ihnen geeignet erscheinende Unterlagen (Berichte, Aufzeichnungen, Vermerke) zur internen Unterrichtung an das Außenministerium des Gastlandes weiterzuleiten.

Um die Kommunikation zwischen den beiden Ministerien zu erleichtern, wird der Zugang zur bestehenden E-Mail-Verbindung für alle Angehörigen der Zentralen sowie der Botschaften in Bonn und Paris eröffnet. Von Videokonferenzen soll verstärkt Gebrauch gemacht werden.

Die bewährte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den deutschen und französischen Auslandsvertretungen in Drittstaaten wird fortgesetzt und weiter ausgebaut. Das Verwaltungsabkommen zur gemeinsamen Nutzung der Verwaltungseinrichtungen und der Gebäude in Praia (Cap Verde), das wir unterzeichnet haben, soll als Modell für die Zusammenarbeit in anderen Ländern dienen. In einem Jahr wird eine Bilanz der Umsetzung dieser Maßnahmen gezogen.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Nr. 59. 10. Juli 1997, S. 684f.